Am Ende war die Frage immer noch nicht geklärt, ob es sich bei den Graffitis von Harald Naegeli um Sachbeschädigung oder Kunst im öffentlichen Raum handelt - eine grundlegende Frage in dieser Verhandlung. Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung und einem theatralischen Schlusswort des 77-jährigen Künstlers Naegeli erklärte der Richter am Mittwoch, er werde das Urteil aussetzen.
Er gab dem Verteidiger den Auftrag, sich mit dem Kläger Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) in Verbindung zu setzen und zu verhandeln. Sehe das ERZ von einer Weiterverfolgung der Sache ab, gelte: «Wo kein Kläger, da kein Richter».
Staatsanwaltschaft verlangte Busse und Geldstrafe
Vorgeworfen hat die Staatsanwaltschaft dem «Sprayer von Zürich» dies: 25 Wandbilder aus den Jahren 2012 und 2013 an verschiedenen Orten in der Zürcher Innenstadt sollen aus seiner Hand stammen. Die Kosten für die Entfernung der Graffitis betragen laut Anklageschrift rund 9200 Franken. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Busse von 10'000 Franken und eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 700 Franken.