Da haben die Soldaten für einmal etwas besser aufgepasst: Letztes Jahr registrierte die Armee 69 Armeewaffen als vermisst – im Jahr zuvor waren es noch 82.
Das zeigen neue Zahlen der Armee, die BLICK vorliegen. Bei den 69 verschwundenen Waffen handelt es sich um 52 Sturmgewehre 90 sowie 17 Pistolen 75. Seit dem Jahr 2009 wurden der Armee damit insgesamt 574 persönliche Waffen als vermisst gemeldet.
Vor allem Diebstahl
«Für die Waffenverluste gibt es verschiedene Gründe», erklärt Armeesprecher Mirco Baumann. «Am meisten Waffen gingen durch Diebstahl am Wohnort oder beim Transport verloren. Für Verlustmeldungen sorgten aber etwa auch Hausbrand, Umzug oder Verlust während der Dienstleistung.»
So gebe es einzelne Fälle, in denen Waffen während eines Marsches verloren gingen oder bei einem Marschhalt liegen gelassen wurden. «Das ist aus unserer Sicht natürlich untolerierbar, aber leider kommt auch so etwas vor», sagt Baumann.
Über Angaben zu den konkreten Umständen des Verlustes verfügt die Armee in der Regel aber nicht, da die Meldungen jeweils durch die Polizei im Ripol-Fahndungssystem des Bundes verzeichnet werden.
18 Waffen aufgetaucht
2016 gingen nicht nur weniger Waffen verloren, auch die Aufklärungsquote erreichte ein Höchstniveau. «Im letzten Jahr wurden 18 vermisste Waffen gefunden – zwölf Sturmgewehre und sechs Pistolen», so Baumann. «Darunter befinden sich auch in den Vorjahren verschwundene Waffen, die wiedergefunden wurden.»
Die Fundzahl ist so hoch wie nie seit 2009. In dieser Zeit tauchten jährlich vier bis neun Waffen wieder auf. Insgesamt kamen seither 57 vermisste Waffen zurück. Für die hohe Aufklärungsquote hat Baumann aber keine konkrete Erklärung.
Seit 1969 fast 5000 Armeewaffen verschollen
Gemäss einer früheren Statistik von 1969 bis 2008 stammt der Verlustrekord von 283 verlorenen Waffen aus dem Jahr 1994.
Aufsummiert verschwanden seit 1969 bis letztes Jahr 5155 Armeewaffen. 317 davon tauchten wieder auf, 4838 blieben bis heute verschollen.
Baumann sagt zur Gesamtentwicklung: «Seit der Einführung der Armee XXI im Jahr 2004 hat die Zahl der gemeldeten Waffenverluste aufgrund der tieferen Bestände deutlich abgenommen.»
Bei Mitschuld droht Bestrafung
Wer am Verlust seiner Waffe eine Mitschuld trägt, wird allenfalls zum Fall für die Militärjustiz.
«In leichten Fällen erfolgt eine disziplinarische Bestrafung durch die Truppe», sagt Militärjustiz-Sprecher Tobias Kühne. Diese könne von einem Verweis über Ausgangssperre und Disziplinarbusse bis hin zu zehn Tagen Arrest reichen.
«In schweren Fällen kommt die Militärjustiz zum Zug, und es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe», sagt Kühne.
Bei Diebstahl hingegen bleibt der Betroffene meist von der Militärjustiz verschont. Kühne: «Wenn Waffe und Verschluss vorschriftsgemäss aufbewahrt waren und bei einem Einbruch trotzdem gestohlen werden, macht sich ein Armeeangehöriger in der Regel nicht strafbar.»