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Genf verkauft seine Luxusautos
Protz-Diktatoren-Söhnchen kommt ungeschoren davon

Diktatoren-Spross Teodorín Obiang (50) wollte mit seinen elf Luxusautos türmen. Die Polizei stoppte ihn am Flughafen Genf. Jetzt wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Publiziert: 07.02.2019 um 17:37 Uhr
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Aktualisiert: 07.02.2019 um 17:40 Uhr
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Die Genfer Justiz zog mehrere Luxusautos des Diktatorensohns Teodorín Obiang ein: Neben dem Bugatti Veyron waren auch ein McLaren P1 sowie diverse Ferrari F12, Enzo und 599 GTB unter den konfiszierten Luxuswagen.
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Petar Marjanovic
Petar MarjanovicNews-Redaktor

Teodorín Obiang (50), Sohn des Diktators von Äquatorialguinea, führt ein ausschweifendes Luxusleben. Dieses führt ihn auch regelmässig nach Genf. Vor zwei Jahren war damit aber vorerst Schluss. Die Genfer Justiz eröffnete ein Verfahren gegen den 50-Jährigen!

Es gehe um Geldwäscherei und ungetreue Amtsführung. Die Genfer Ermittler zogen vorläufig 25 Protz-Luxusautos des Diktatorensohns ein!

Neben dem Bugatti Veyron waren auch ein McLaren P1 sowie diverse Ferrari F12, Enzo und 599 GTB unter den konfiszierten Luxuswagen. (BLICK berichtete)

Millionen-Spende für Genf

Nun teilt die Genfer Staatsanwaltschaft mit, dass sie das Verfahren gegen Obiang und zwei weitere Beklagte eingestellt hat. Sprich: Die drei Verdächtigen kommen ungeschoren davon.

Das Ganze hat aber einen fragwürdigen Beigeschmack. Denn: Obwohl das Verfahren eingestellt wird, werden nun die Fahrzeuge beschlagnahmt und verkauft. Den Erlös wolle man für ein «Sozialprogramm» für die Bevölkerung in Äquatorialguinea verwenden.

Zudem will der als Diktatur geltender äquatorialguineischer Staat dem Kanton Genf satte 1,3 Millionen Franken bezahlen, «insbesondere zur Deckung der Prozesskosten».

Aufwendige Untersuchung

In der Medienmitteilung verriet die Staatsanwaltschaft, dass die Untersuchung des Falles grosse Aufwendungen verursachte. Erwähnt werden «mehrere Anhörungen und Rechtshilfegesuche» an Staaten wie die USA, Frankreich, die Niederlande, Marshall-Inseln, Monaco und Dänemark. 

Die Untersuchung des Falles erforderte mehrere Anhörungen und die Versendung von Rechtshilfeersuchen an die Vereinigten Staaten, die Cayman Islands, Frankreich, die Niederlande, die Marshallinseln, Monaco und Dänemark. 

Ungewöhnlicher Entscheid

Die Staatsanwaltschaft begründet den ungewöhnlichen Entscheid mit dem Artikel 53 des Schweizer Strafgesetzbuches.

Darin heisst es, dass Verfahren eingestellt werden, wenn «der Beschuldigte den Schaden behoben hat oder alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen und eine Situation gesetzeskonform wiederherzustellen».

Gut für den Stadt-Kanton. Über den Verkauf der Luxuswagen und die 1,3 Millionen Franken dürfte sich Genf freuen.

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