Das Altersheim «Linthgebiet» sollte ihr letztes Zuhause sein. Mit Sterbehilfe wollten zwei Bewohner dort aus dem Leben scheiden. Doch das war in den Räumlichkeiten des Heims verboten. Um ihren Todeswunsch zu erfüllen, mussten sie laut SRF ausziehen.
Nun haben die Verantwortlichen reagiert: Ab 2017 dürfen Bewohner im Heim Sterbehilfe in Anspruch nehmen. So wie in immer mehr Schweizer Altersheimen. «Über die Hälfte erlaubt bereits Freitodbegleitungen in den eigenen Wänden», sagt Jürg Wiler (55), Vorstandsmitglied von Exit. Laufend kämen neue hinzu. «Viele Heime sind offener geworden gegenüber dem Thema und respektieren die Selbstbestimmung der Bewohner.»
Treibende Kraft hinter dieser Entwicklung seien die Bewohner selbst. «Weil sie vermehrt Druck auf die Heimleitungen machen und diese Möglichkeit einfordern.»
Autonomie auch am Lebensende
Im Jahr 2007 führte die Organisation zehn Freitodbegleitungen in Altersheimen durch – 2015 waren es 92. Damals starb jeder 20. Exit-Betreute in einem Heim, heute jeder zehnte. «Diese Zahlen werden weiter zunehmen», schätzt Wiler. Jetzt kämen die Babyboomer in das entsprechende Alter. «Sie sind sich gewöhnt, selber Entscheidungen zu treffen. Und wollen diese Autonomie auch am Lebensende nicht aus der Hand geben.»
Der Verband der Schweizer Heime und sozialen Institutionen Curaviva gibt sich zurückhaltend: «Wir sind tendenziell für einen liberalen Zugang für Sterbehilfeorganisationen», sagt der Kommunikationsbeauftragte Yann Golay (45). 2013 habe der Verband Argumente für und gegen Freitodbegleitungen in einem Grundlagenpapier zusammengestellt. «Den definitiven Entscheid, ob man Sterbehilfe zulässt, überlassen wir aber den Heimen selbst.»
Dass immer mehr von ihnen den Sterbehilfeorganisationen die Türen öffnen, ist laut dem Verein Ethik und Medizin Schweiz (VEMS) bedenklich. «Damit wird dieser Art, aus dem Leben zu scheiden, der institutionelle Segen erteilt», sagt Präsident Michel Romanens (62). Es bestehe die Gefahr, dass nach einem Fall auch andere Heimbewohner plötzlich diesen Weg in Betracht ziehen.
«Widerspruch zum pflegerischen Auftrag der Heime»
«Dieser Nachahmungseffekt bei Suiziden ist weithin erkannt und auch von der Psychologie belegt.» Zudem kritisiert Romanens: «Die Ermöglichung eines assistierten Suizids in den eigenen vier Wänden steht in einem ethischen und auch in einem standesrechtlichen Widerspruch zum pflegerischen Auftrag der Heime.»
Dennoch vertreten die Kantone zunehmend eine liberale Haltung. Waadtländer Heime dürfen seit 2013 gerechtfertigte Wünsche nach Sterbehilfe nicht mehr verweigern. In Neuenburg wurde das Gesundheitsgesetz vor zwei Jahren entsprechend angepasst. Der Grosse Rat in Genf prüft aktuell, diesem Beispiel zu folgen. Und die jurassische Regierung will sich 2017 in dieser Frage positionieren.
Die Kantone Bern, Tessin und Basel-Stadt hingegen lehnten entsprechende Vorstösse ab – Heime können dort weiterhin selbst entscheiden. «Wenn eines die Freitodbegleitung verbietet, müssen wir die Sterbewilligen in eines unserer eigenen Sterbezimmer bringen», sagt Exit-Vorstand Wiler. «Oft ist der Transport aber sehr mühsam und die Betroffenen können dann nicht in einer vertrauten Atmosphäre sterben. Für sie wäre es sicher am angenehmsten, wenn das Heim ihren Wunsch unterstützte.»
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