Mit 103 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich der Rat dafür aus, das 2019 auslaufende Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern. Den Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken bewilligte er mit 103 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
SVP und FDP unterlagen, obwohl sie im Nationalrat über eine knappe Mehrheit verfügen. Dies lag vor allem daran, dass die FDP nicht geschlossen gegen die Vorlage stimmte. Damit konnten sich die anderen Fraktionen durchsetzen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Im Nationalrat argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter, die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen sei weiterhin hoch. «Wir sind noch längst nicht am Ziel», sagte Martina Munz (SP/SH). Die Investitionen zahlten sich aus, nichts tun sei kostspieliger. Aline Trede (Grüne/BE) stellte fest, die Schweiz sei ein Entwicklungsland, was die Gleichstellung von Mann und Frau angehe.
Rosmarie Quadranti (BDP/ZH), Präsidentin des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz, stellte fest, ohne die Bundesgelder wäre die Schweiz noch mehr im Hintertreffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei wichtig, den Worten müssten Taten folgen. Andrea Gmür (CVP/LU) rief dazu auf, die verschiedenen Formen der Familienförderung nicht gegeneinander auszuspielen.
Die Gegnerinnen und Gegner vertraten die Meinung, dass es vor allem in Städten und Agglomerationen keine weiteren finanziellen Anreize brauche. Der Bund habe sich zur Genüge für die Krippenförderung engagiert. Ein Impulsprogramm müsse befristet sein, befand Verena Herzog (SVP/TG). Es sei nicht ehrlich, es immer wieder zu verlängern.
Nadja Pieren (SVP/BE), die selber eine Kita führt, betonte, es gehe nicht um pro und contra familienexterne Kinderbetreuung. Doch zum Teil herrsche bereits ein Überangebot. Es brauche nicht noch mehr Bundesgelder. Sinnvoller wäre es, die bürokratischen Auflagen für Kitas abzuschaffen.
Christian Wasserfallen (FDP/BE) sprach von Pflästerlipolitik. Es brauche nun ein Gesamtkonzept. Die direkte Subventionierung müsse beendet werden. Dafür sollten die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung erhöht werden, wie der Bundesrat es vorschlage. Auch 16 Wochen Elternurlaub (statt wie bisher 14 Wochen Mutterschaftsurlaub) befürworte die FDP, als Kompromiss zur Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub.
Der Bundesrat sprach sich ebenfalls dagegen aus, das Programm zum dritten Mal zu verlängern. Zuständig seien primär die Kantone und Gemeinden, sagte Sozialminister Alain Berset. Sie sollten für ein bedarfsgerechtes Angebots sorgen. Dem Bund komme lediglich eine subsidiäre Rolle zu.
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung trat am 1. Februar 2003 in Kraft und würde ohne Verlängerung Ende Januar 2019 auslaufen. Mit dem Impulsprogramm unterstützte der Bund seit 2003 die Schaffung von rund 57'400 neuen Betreuungsplätzen.
Die Kosten beliefen sich bisher auf gut 350 Millionen Franken. Jeder neue Platz in einer Kindertagesstätte wird während zweier Jahre mit 5000 Franken unterstützt. Bei Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung sind es 3000 Franken während dreier Jahre. Unterstützt werden auch Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.
Auf Initiative des Bundesrats hat das Parlament vor kurzem zwei neue Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Diese werden auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
Zum einen gewährt der Bund künftig Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen finanziert er kantonale, regionale und kommunale Projekte, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.
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