Der 64-jährige Abu Ramadan sagt im Gespräch, das am Freitag im «Tages-Anzeiger» und in «Der Bund» erschienen ist, das von diesen Zeitungen zitierte Bittgebet sei keine Anstachelung von Menschen. Es sei ein Aufruf an Allah, also Gott. Dieser solle die Feinde der Religionen, die von Abraham abstammten, «übernehmen».
Man müsse das Ganze im Kontext der Kriege in Afghanistan oder im Irak sehen, so der Bieler Prediger weiter. Dort habe die US-Regierung Menschen vernichtet. Das verabscheue er. «Ich rufe aber niemanden zu einer Tat auf. (...) Ich bitte nur Allah um Gerechtigkeit.» Arabische Zuhörer würden das «schon richtig verstehen».
Die Interviewer von «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» sagen dazu, die Übersetzung des arabischen Zitats von Abu Ramadan sei mehrfach geprüft worden.
Der in Nidau BE lebende Libyer sagt im Interview weiter, er sei weder Imam noch Scheich, sondern bete einfach vor, wenn in Moscheen kein Imam anwesend sei. «Das hat sich über die Jahre so ergeben.» Er sei ursprünglich Agronom und werde in Libyen mit dem Tod bedroht. Ein Muslimbruder sei er nicht, sondern «völlig unabhängig».
In dem auf Englisch geführten Gespräch bestreitet Abu Ramadan auch, dass er nicht in der Schweiz integriert sei. Im Städtchen Nidau kenne man ihn, und seine vier Kinder seien gut integriert. Diese sprächen Deutsch und Französisch.
Er hingegen spreche keine Landessprache, weil der Französischkurs, den er besucht habe, nur einmal pro Woche stattgefunden habe. Auch sei ihm - anders als anderen Flüchtlingen - die Finanzierung eines Studiums an der Universität Freiburg verwehrt worden. Mit 64 Jahren sei er zu alt, als dass er nun noch eine neue Sprache lernen könne.
In der Schweiz hätte er gern gearbeitet, doch habe er nie eine Stelle gefunden.
Der Mann reiste 1998 als Flüchtling in die Schweiz ein, wie seit gut einer Woche bekannt ist. Den Asylstatus erhielt er im Jahr 2001, doch hat das Staatssekretariat für Migration Asyl und Flüchtlingseigenschaft am 3. August widerrufen. Grund: Der Mann reiste mehrmals in sein Heimatland.
Dazu sagt der heute dank einer C-Bewilligung in der Schweiz lebende Prediger, er habe nicht gewusst, dass er nicht nach Libyen reisen dürfe. Sein Bruder habe ihm jeweils den Flug bezahlt. Gegen den Entscheid, ihm den Asylstatus zu widerrufen, laufe eine Beschwerde.
Abu Ramadan begleitete auch Muslime auf Pilgerreisen ins Ausland. Dazu sagt er im Interview, er habe dafür nie einen Lohn erhalten. Für Flüge und Hotel sei das Reisebüro aufgekommen.