Das Bundesstrafgericht erachtete die Ausführungen des schweizerisch-mazedonischen Doppelbürgers als unplausibel, wie es bei der Urteilsverkündung am Dienstag erläuterte. Die Aussage des Mannes, er habe sich mit einem Test vergewissert, dass die Paketbombe nicht funktioniere, bezeichnete das Gericht als nicht glaubwürdig.
Die Untersuchung der Bombe im Rahmen der Strafuntersuchung habe gezeigt, dass die Sprengfalle explodiert wäre, wenn sie durch Anheben des Deckels geöffnet worden wäre, führte die vorsitzende Richterin aus. Nur durch Zufall wurde das Paket seitlich aufgerissen und deshalb der Zündmechanismus nicht ausgelöst.
Weil beim nun erstinstanzlich Verurteilten eine Waffe und Munition gefunden wurde, bestrafte ihn das Gericht zusätzlich mit einer bedingten Geldstrafe. Die mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz hatte der Jeton L. (41) von Beginn an anerkannt.
Das Gericht bezeichnete das Vorgehen des 41-Jährigen als skrupellos und verwerflich. Er habe die Menschen, die Opfer seiner Tat hätten werden sollen, nicht gekannt. Mit dem Abschicken des Pakets habe er keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf der Geschehnisse mehr gehabt.
Das Bundesstrafgericht liegt mit seinem Urteil nur ein Jahr unter dem Antrag des Staatsanwalts des Bundes. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
Nur ein Denkzettel
Drei Personen der damaligen «Bota sot»-Redaktion muss der 41-Jährige eine Genugtuung von insgesamt 15'000 Franken zahlen. Zudem muss er 25'000 Franken der Verfahrenskosten tragen. Sobald er finanziell dazu in der Lage ist, wird er auch die amtliche Verteidigung berappen müssen, welche sich auf über 50'000 Franken beläuft.
Gemäss Aussagen des Verurteilten sollte die Paketbombe «lediglich» ein Denkzettel für die Redaktion der «Bota sot» sein. Diese hat seiner Ansicht nach während des Kosovokrieges Fluchtwege von Zivilisten bekanntgegeben. Dies habe zu Massakern geführt. Dafür wollte sich der Mann rächen.
Geöffnet wurde die Paketbombe nicht in den Räumlichkeiten der Zeitung, wo sie am 27. September 2002 eintraf. Der Chefredaktor war nicht anwesend, und so nahm dessen Schwester das Paket mit. Anlässlich eines Familientreffens am darauffolgenden Tag riss der Bruder des Chefredaktors den Karton seitlich auf.
Zwölf Personen befanden sich dabei in seiner Nähe, darunter mehrere Kinder. Für alle im Umkreis von neun Metern hätte die Explosion der verwendeten Splitterhandgranate russischer Herkunft tödliche Folgen gehabt.
Granate war ein Geschenk
Erst ein DNA-Abgleich führte fast 15 Jahre nach der Tat zum Bombenbauer. Im Dezember 2016 wurde bei ihm eine DNA-Probe genommen. Er war an einer Schlägerei beteiligt gewesen. Am 31. Januar 2017 nahm ihn die Polizei fest. Er befindet sich seit dem 26. Mai im vorzeitigen Strafvollzug. Seit Anfang an betonte er, alleine gehandelt zu haben.
Die für die Paketbombe verwendete Handgranate erhielt der Angeklagte in Mazedonien. Die Granate war ein Geschenk für seinen mehrmonatigen Einsatz bei der ehemaligen Befreiungsarmee des Kosovo UCK im Jahr 2001. Er brachte sie mit seinem Auto in Chiasso TI über die Grenze. Zu Hause stellte er sie zunächst in seiner Wohnung in einer Vitrine aus.
Das Urteil des Bundesstrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA)