Das Bundesgericht bestätigt in einem am Donnerstag publizierten Urteil, dass das Nachsteuerverfahren im Kanton Zürich zu Recht eingeleitet worden sei. Es betrifft die Steuerperioden 2005 bis 2009 und 2010 bis 2012. Es geht dabei sowohl um die Staats- und Gemeindesteuern wie auch um die direkte Bundessteuer.
Wie aus dem Entscheid hervorgeht, hatte die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im April 2013 die Schwarzenbach gehörende Villa Falkenstein in Zürich durchsucht. Sie beschlagnahmte dabei umfangreiche Akten.
Es stellte sich heraus, dass Schwarzenbach in der Villa einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Bereich des Kunst- und Antiquitätenhandels nachgegangen war. Es bestand eine Büroinfrastruktur, und Schwarzenbach hat auch Personal beschäftigt.
Der Fall geht nun in einem Punkt nochmals an das Zürcher Steueramt zurück. Dieses hatte die Frau von Schwarzenbach zu Unrecht in das Nachsteuerverfahren einbezogen, wie das Bundesgericht schreibt. Es bestünden jedoch keine Hinweise darauf, dass die Frau in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wäre.
Ausserdem muss das Zürcher Verwaltungsgericht bei den Gerichtskosten über die Bücher, die es Schwarzenbach auferlegt hatte. Er sollte insgesamt 400'000 bezahlen, was gemäss Bundesgericht deutlich zu viel sei. Nur in diesem Punkt hat es die Beschwerde von Schwarzenbach gutgeheissen.
Für die Berechnung der Nachsteuern wurden auch Geldflüsse von rund 3 Milliarden Franken auf das Konto einer Firma mit Sitz in Liberia berücksichtigt, die vom Ehepaar Schwarzenbach beherrscht wird.
Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, hat Schwarzenbach angegeben, diese Zahlungseingänge stammten aus seiner Tätigkeit als Buchmacher für Pferdewetten. Diese Aufgabe führe er für eine Drittperson aus.
Erst kürzlich hat das Bundesgericht in einem anderen Verfahren entschieden, dass Schwarzenbach Mehrwertsteuern von 11,4 Millionen Franken nachzahlen muss. Die Summe schuldet er dem Staat für Kunstobjekte, die er nicht verzollt oder deren Preis er bei der Einfuhr zu tief angegeben hatte.
Das Bezirksgericht Bülach hat ihn dieses Jahr zudem wegen der Hinterziehung der Mehrwertsteuern zu einer Busse von 4 Millionen Franken verurteilt. Dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. (Urteil 2C_799/2017 und 2C_800/2017 vom 18.09.2018)
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