Der Bundesrat beantragt dem Parlament, einen Gesetzesentwurf der nationalrätlichen Rechtskommission entsprechend abzuändern. Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) zurück.
Dieser schlug vor, den Artikel im Strafgesetzbuch, der die Rassendiskriminierung unter Strafe stellt, um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ergänzen. Damit sollen homo- und bisexuelle Personen vor Diskriminierung geschützt werden. Die Rechtskommission beschloss, neben der sexuellen Orientierung zusätzlich die Geschlechtsidentität in die Bestimmung aufzunehmen.
Der Bundesrat ist generell der Auffassung, das geltend Recht biete den Betroffenen weitgehend Schutz vor Diskriminierung. Eine zusätzliche Regelung sei deshalb nicht vordringlich, schreibt er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf.
So seien gewisse Hassreden und -taten gegen homosexuelle und bisexuelle Personen sowie gegen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante bereits heute verboten. Geschützt werde insbesondere die persönliche Ehre - wenn sich die ehrverletzende Äusserung auf einzelne, konkrete Personen beziehe.
Die neue Regelung würde weiter gehen und auch Äusserungen erfassen, mit denen eine grosse Gruppe als Ganze aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität herabgewürdigt wird.
Der Bundesrat zeigt sich skeptisch. Der Gesetzgeber sollte das Strafrecht nur als Ultima Ratio einsetzen, schreibt er in seiner Stellungnahme. Das Strafrecht sollte nicht jedes moralisch vorwerfbare Verhalten lückenlos erfassen. Dennoch stellt sich der Bundesrat nicht gegen die neue Bestimmung.
Er beantragt dem Parlament lediglich, auf die Erweiterung um Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität zu verzichten. Der Begriff der Geschlechtsidentität sei viel unklarer als jener der sexuellen Orientierung, argumentiert die Regierung. Die Geschlechtsidentität entspringe einem individuellen und zutiefst privaten Gefühl, das unabhängig vom biologischen Geschlecht und der sexuellen Orientierung bestehe.
In der Praxis könnte der Begriff der Geschlechtsidentität damit zu schwierigen Anwendungsfragen führen. Die sexuelle Orientierung, als Anziehung zu einer anderen Person in Bezug auf das biologische Geschlecht verstanden, könne dagegen ausreichend umrissen werden.
In der Vernehmlassung hatte sich eine Mehrheit der Teilnehmenden für die neue Regelung ausgesprochen. Dagegen stellten sich die FDP und die SVP. Die SP möchte weitergehen und zusätzlich den Begriff des Geschlechtsmerkmals in die Bestimmung aufnehmen, damit auch die Diskriminierung von Menschen mit einer Geschlechtsvariante (Intersex-Menschen) explizit verboten wäre.
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