Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Familien zieht es in die Ferne. An der Passkontrolle können die eigenen Kinder jedoch zum Problem werden. Vor allem, wenn nicht beide Elternteile mitreisen.
Alleinreisende Eltern mit Kindern können nämlich von der Flughafenpolizei angehalten und befragt werden, wie der «Tages Anzeiger» berichtete. Sie sollten den Beamten vorweisen können, dass der abwesende Elternteil mit der Ausreise einverstanden ist. Laut Polizei möchte man so Kindesentführungen vorbeugen und verhindern, dass Kinder ohne das Wissen eines Elternteils aus dem Land gebracht werden.
Können Eltern die Einverständnis nicht vorlegen, müssen sie Geduld beweisen. Dann befragen die Polizisten an der Grenzkontrolle nämlich die Kinder selbst. Laut Kantonspolizei Zürich völlig unproblematisch: «Die Polizisten wissen genau, wie sie solche Gespräche mit den Kindern durchführen müssen», sagt Kapo-Sprecher Marc Besson zu BLICK.
Mit anderem Nachnamen wird es schwer
Bereits seit mehreren Jahren sind diese Befragungen am Flughafen Praxis. Trotzdem hat die Anzahl Kindesentführungen aus der Schweiz in dieser Zeit nicht abgenommen, wie Stephan Auerbach vom internationalen Sozialdienst (SSI) gegenüber BLICK betätigt. «Das liegt daran, dass man über Auto und Seeweg Kinder trotzdem noch ohne umfangreiche Kontrollen aus dem Land bringen kann», so Auerbach. Grundsätzlich begrüsst der SSI die daher die Abklärungen am Flughafen.
Laut «Tages Anzeiger» müssen vor allem Eltern, die einen anderen Nachnamen als ihre Kinder haben, mit solchen Befragungen rechnen. Die Polizei nennt andere Faktoren als entscheidend, wie Reisedestination oder das Verhalten der Kinder.
Ärgerlich: Verpasst die Familie aufgrund der Abklärungen den Flug, muss sie die Kosten selbst tragen. Ausserdem können nicht nur Polizisten, sondern auch die Fluggesellschaften am Gate eine Einverständniserklärung verlangen. «Es gibt Länder, die ohne dieses Dokument die Ein- oder Ausreise verweigern», sagt Swiss-Sprecherin Meike Fuhlrott zu BLICK. Um welche Länder es sich genau handelt, dazu kann die Swiss keine Angaben machen.
Viele wissen nichts davon
Generell empfiehlt die Kantonspolizei Zürich deshalb: «Immer eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift des abwesenden Elternteils mitbringen, wenn man alleine mit Kindern reist.» Die Erklärung könne in Briefform formuliert sein, mit Angaben wie Namen und Geburtstage der reisenden Kinder, Ein- und Ausreisedatum sowie dem Reiseziel. Dann sollte an der Passkontrolle oder am Gate nichts schief gehen.
Nur: Viele Eltern wissen nichts von der Notwendigkeit solcher Dokumente. Das führt am Flughafen immer wieder zu Diskussionen und unnötigen Wartezeiten. Die Kapo sieht diesbezüglich jedoch kein Handlungsbedarf, appelliert an die Eigenverantwortung: «Es empfiehlt sich den Reisenden, sich vor der Reise umfänglich über die Bestimmungen – auch am Zielort - zu informieren, um Wartezeiten am Flughafen aus dem Weg zu gehen und die Reise nicht unnötig zu erschweren.» (hah)
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