Maik Riedl (38) aus Bad Zurzach AG besucht regelmässig seine elfjährige Tochter bei seiner Ex-Frau in Lauchringen (D). Damit er das tun kann, arbeitet er als Rettungssanitäter sogar nur 60 Prozent. Auch während der Corona-Krise ging das lange Zeit problemlos.
Doch am vergangenen Samstag wird er am Schweizer Zoll angehalten und mit 100 Franken gebüsst. «In meinem Fall hab ich kein Verständnis dafür», sagt Riedl zu BLICK.
Maik Riedl hat einen deutschen Pass und die Aufenthaltsbewilligung B
Zuerst war es wie immer: Riedl steigt in Deutschland auf sein Velo und will in die Schweiz zurück fahren. Beim Grenzübergang bei Koblenz AG wird er dann aber von einer Zollbeamtin angehalten und befragt: «Sie wollte wissen, wo ich in Deutschland war und was ich dort gemacht habe», erzählt Riedl.
Er zeigt seinen deutschen Pass und die Schweizer Aufenthaltsbewilligung B. Dazu erklärt der ehemalige Zöllner, dass er nur seine kleine Tochter besucht habe.
Zollbeamtin missachtet Social Distancing
Doch die Zollbeamtin gab Riedl sofort eine Busse von 100 Franken. Er habe sich gewehrt, und es sei zu einer hitzigen Diskussion gekommen. Dabei habe sich die Beamtin laut Riedl nicht an den empfohlenen Sicherheitsabstand von zwei Meter gehalten. Riedl dazu: «Wenn ich mich an Corona-Regeln halten soll, dann müssen die das auch tun.» Danach verlangt er den Chefzöllner.
Dieser hätte zwar Verständnis für den aufgebrachten Vater gezeigt. Aber: «Er sagte mir, dass es jetzt einfach nicht erlaubt sei, aus diesem Grund die Grenze zu überschreiten», sagt Riedl. So steht es auch auf der Webseite «Geöffnete Grenzübergänge» der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Wer die Bedingungen vorsätzlich missachtet, wird dafür gebüsst.
Riedl richtet sich mit Petition an Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Das Gesetz ist klar – also bezahlt Riedl die Busse, ohne sich weiter zu beklagen. Doch ganz untätig bleibt er nicht. Zusammen mit seiner Frau Sabrina hat er eine Petition lanciert: «Wir fordern die sofortige Aufhebung des Besuchsverbots von leiblichen und angenommenen Kindern», sagt Riedl.
Ihre Petition richtet das Paar an Bundesrätin Karin Keller-Sutter (56). Sie ist Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements und damit für die Grenzen zuständig. «Wenn man dafür bestraft wird, dass man sein Kind besuchen will, ist das unfair. Zudem ist es ein schreckliches Gefühl für mich als Vater», so Riedl.
Bei einem weiteren Grenzübertritt könnte die Busse sogar 300 Franken betragen. Obwohl seine Tochter in zwei Wochen Geburtstag feiert, weiss Riedl nicht, ob er sie besuchen wird. Er sagt dazu: «Ich weiss nicht, ob ich eine höhere Busse in Kauf nehme. Ich hoffe, die Petition bewirkt etwas.» (sib)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch