Deutsche lassen ihn laufen
Kein Knast für Gotthard-Raser Christian R. (42)!

Weil Christian R. (42) mit seinem Sportwagen mit 200 Sachen durch die Schweiz raste, verurteilte ihn ein Tessiner Richter zu 30 Monaten Haft, davon zwölf unbedingt. In Deutschland muss er die Strafe nun aber nicht absitzen.
Publiziert: 21.03.2018 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:50 Uhr
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Hat gut lachen: Gotthard-Raser Christian R. (42) kommt wohl ohne Busse davon.
Foto: Tobias Gürtler
Johannes Hillig, Myrte Müller

Der Gotthard-Raser kommt ohne Strafe davon! Das Stuttgarter Landgericht hat das am 15. März 2018 entschieden. «Eine Gefängnis-Strafe für Christian R.* (42) ist als unzulässig erachtet worden», sagt Gerichtssprecher Johannes Fridrich zu BLICK. In Deutschland würde ein solches Vergehen nicht als Straftat geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft hat auf den Beschluss reagiert und Einspruch eingelegt. Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht. Kommt man dort zum gleichen Schluss wie das Landgericht, wird der Fall damit geschlossen. Christian R. würde ohne Strafe davonkommen!

Durchgebolzt wie ein Affe

Sollte dies passieren, dürfte Norman Gobbi (40) kochen. Der Tessiner Regierungsrat hat stets gefordert, dass der Gotthard-Raser seine Haftstrafe in Deutschland antritt.

Denn am 20. Februar 2017 hatte der Richter in Lugano TI Christian R. zu 30 Monaten Haft verurteilt. Zwölf davon sind abzusitzen. Doch Christian R. kommt nicht zum Prozess, flüchtet nach Deutschland, zurück in seine Heimat. Dort spottet er über die Schweizer (BLICK berichtete).

Der Raser-Exzess von Christian R. machte im Sommer 2014 Schlagzeilen. Der Deutsche preschte mit seinem hochgetunten BMW Z4 (482 PS) über die Schweizer Autobahn. Auch im Gotthard-Tunnel gab er Gas, überholte zehn Mal mit über 200 km/h, fuhr im Zickzack an den Autos vorbei. «Ich bin da durchgebolzt wie ein Affe», erklärte Christian R. dem BLICK. Seine Begründung: Er habe eben Hunger gehabt.

Gobbi gibt nicht auf

Gobbis Bemühungen sind gescheitert. Christian R. kommt glimpflich davon. Nur eine Geldbusse muss er zahlen. Dann ist die Sache für die deutsche Justiz erledigt. Doch Norman Gobbi gibt nicht auf. «In der Schweiz kommt der deutsche Raser damit nicht durch. Für uns bleibt er nicht ungestraft», schreibt der Lega-Politiker auf Facebook. «Er ist von Tessiner Richtern verurteilt worden. Wir haben ein Fahrverbot erwirkt und in Bern ein Verbot, unser Land zu betreten. Dieser Herr wird nicht mehr wie ein Irrer auf unseren Strassen rasen. Weil bei uns die Sicherheit mitfährt.» Das heisst: Setzt Christian R. noch einmal einen Fuss in die Schweiz und wird dabei erwischt, landet er hinter Gittern. Basta!

* Name der Redaktion bekannt

 

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hiess es, dass der Gotthard-Raser eine Geldbusse zahlen müsste. Dies hat sich als falsch herausgesetellt.

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