Solarium-Betreiber ist der erste Corona-Verurteilte
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Verstoss gegen Notstandsgesetz:Solarium-Betreiber ist der erste Corona-Verurteilte

Der St. Galler Josef S. (55) verstiess gegen das Notstandsgesetz
Solarium-Betreiber ist der erste Corona-Verurteilte

Weil er sein Selbstbedienungssolarium trotz ausgerufenem Notstand noch zwei Tage offen liess, hat BetreiberJosef S. juristischen Ärger am Hals. Der Rheintaler ist St. Gallens erster Bürger mit einem Corona-Eintrag im Strafregister.
Publiziert: 25.03.2020 um 21:30 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2020 um 07:22 Uhr
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Strafregistereintrag wegen Corona: Josef S. (55) aus St. Margrethen SG liess sein Selbstbedienungssolarium zwei Tage zu lange offen – und erhält dafür eine empfindliche Strafe.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Das Coronavirus hat sich Josef S.* (55) bis jetzt nicht eingefangen. Trotzdem bringt der Erreger für den Solariumbetreiber aus St. Margrethen SG heftige juristische Konsequenzen mit sich: Er ist der erste Bürger im Kanton, der wegen «Missachtung der Massnahmen i.S. der Covid-19-Verordnung 2» einen Eintrag ins Strafregister erhält!

Im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft, der BLICK vorliegt, wird der nun vorbestrafte S. zudem zu einer Busse von 1000 Franken und 700 Franken Gebühren verurteilt. Vorwurf: Entgegen den Weisungen, die der Bundesrat per 17. März angeordnet hatte, soll das Selbstbedienungssolarium noch zwei weitere Tage geöffnet gewesen sein.

«Krasse Verletzung» der Covid-Verordnung

Der Aufforderung der Polizei, den Betrieb zu schliessen, sei Josef S. nur «widerwillig» nachgekommen, so die Staatsanwaltschaft. Es handle sich um eine «krasse Verletzung der Covid-19-Verordnung 2», und der Beschuldigte habe mit seinem «egoistischen Verhalten» die öffentliche Gesundheit gefährdet.

«Diese Vorwürfe treffen mich sehr. Ich bin von Natur aus ein sehr korrekter Mensch, und jetzt macht man mich zum Corona-Bösewicht», sagt Josef S. gegenüber BLICK.

Er sei fälschlicherweise und ohne Absicht davon ausgegangen, dass das Solarium weiterhin geöffnet bleiben dürfe. Diese Informationen habe er auf der Website des Solarienverbandes gefunden. Dort steht tatsächlich noch immer: «Wenn du selbst gesund bist, musst du nicht auf deinen Besuch im Solarium verzichten.»

Verurteilter ärgert sich über Vorgehen der Behörden

Josef S. gesteht ein, dass er sich mehr Mühe hätte geben müssen. Doch beim Verband und der Hotline des Bundes habe er niemanden erreicht. Als sich dann die Polizei meldete, habe er seinen Betrieb sofort geschlossen. «Jetzt wird an mir ein Exempel statuiert», schimpft der Familienvater, der sich freiwillig in einem Altersheim engagiert.

Andere Betreiber hätten ihre Solarien nämlich erst geschlossen, nachdem sein Fall in der Szene bekannt geworden sei. «Es hätte jeden treffen können. Bei mir waren schlicht übereifrige Justizbeamte am Werk. Ich wurde wie ein Schwerkrimineller behandelt und auf dem Polizeiposten verhört», so Josef S. weiter. Der Ärger zahlte sich nicht mal aus: In den zwei Tagen sei kein einziger Besuch im Solarium registriert worden.

*Name geändert

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