Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Das Gericht erachtete die Ausführungen des schweizerisch-mazedonischen Doppelbürgers als nicht plausibel, wie es bei der Urteilsverkündung am Dienstag erläuterte.
Das Gericht sieht es nicht als glaubwürdig an, dass der Angeklagte getestet habe, dass die Bombe nicht funktionieren würde. Die Untersuchung der Bombe habe gezeigt, dass die Sprengfalle explodiert wäre, wenn sie durch Anheben des Deckels geöffnet worden wäre.
Für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz verhängte das Bundesstrafgericht eine Geldstrafe. Der 41-jährige Mann hatte anerkannt, dass er die Waffe nicht hätte besitzen dürfen.
Der schweizerisch-mazedonische Doppelbürger hatte im September 2002 eine als Weinsendung getarnte Paketbombe an die Zürcher Redaktion der kosovo-albanischen Zeitung «Bota sot» geschickt. Nur durch Zufall wurde der Zünder nicht betätigt.
Gemäss seinen Aussagen sollte die Paketbombe «lediglich» ein Denkzettel an die Redaktion der «Bota sot» sein. Diese soll während des Kosovokrieges Fluchtwege von Zivilisten bekannt gegeben haben, was zu Massakern geführt habe. Dafür wollte sich der Mann rächen.