Er kam mit sieben Jahren im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz – doch der Kosovare hatte Mühe, hier Fuss zu fassen. Er ist verschuldet, lebt von diversen Temporärjobs und bezieht Sozialhilfe. Der Mann wurde wiederholt straffällig und 2014 wegen eines Gewaltdelikts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Damals sah es das Basler Appellationsgericht als erwiesen an, dass er gemeinsam mit Kollegen auf eine andere Gruppe Männer losgegangen war und diese verprügelt hatte. Sein Opfer erlitt Unterkieferbrüche, einen Schädelbruch und ein Schädelhirntrauma. Im August wurde ihm die Aufenthaltsbewilligung entzogen, ein Gericht bestätigte die Ausschaffung.
Doch nun ist das das Bundesgericht eingeschritten und hat die Wegweisung gestoppt. Grund: Die Behörden hätten zu wenig vertieft abgeklärt, ob sich der Mann mit verminderter Intelligenz in seiner Heimat zurechtfinden könne, berichtet das «St. Galler Tagblatt». Der Kosovare hat Mühe beim Lesen, Textverständnis und Rechnen. Sein Entwicklungsstand ist derjenige eines 9- bis 12-jährigen Kindes, wie ein IQ-Test ergab.
Wird sich keine Existenz aufbauen können
Die Begründung des Bundesgerichts für die Annullierung: «Mit einem Intelligenzalter von 9 bis 12 Jahren dürfte es ihm schwerfallen, sich in der Heimat allein zurechtzufinden und sich eine neue Existenz aufzubauen.» Solange die Baselbieter Behörden die Folgen der Abschiebung nicht abgeklärt hätten, sei eine faire Beurteilung des Wegweisungsentscheides nicht möglich.
Das Kantonsgericht muss nun klären, ob das Recht auf Familienleben höher zu gewichten ist als das Interesse der Gesellschaft, einen mehrfach straffällig gewordenen Ausländer auszuschaffen.
Verurteilter Mörder wird ausgeschafft
In einem anderen Fall eines straffällig gewordenen Kosovaren hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden, dass ein heute 58-Jähriger die Schweiz verlassen muss. Dieser sitzt wegen mehrfachen Mordes im St. Galler Strafvollzug. Der Mann hatte im Jahr 2008 bei einem Streit zwischen kosovarischen Familien in Wil SG einen Familienvater und dessen 18-jährigen Sohn auf offener Strasse kaltblütig erschossen.
Wie aus dem Urteil des Berner Verwaltungsgericht hervorgeht, könnte der Mann im Mai 2020 nach Verbüssen von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden. Er habe im Strafvollzug erfolgreich eine deliktorientierte Psychotherapie abgeschlossen. Gemäss Therapiebericht bestehen keine Indizien für eine Rückfallgefahr.
Dennoch ist aus Sicht der Berner Richter diesbezüglich keine verlässliche Prognose möglich, da das «Wohlverhalten» des Häftlings im engmaschigen Strafvollzug kaum Aussagekraft dafür habe, wie sich der Mann in Freiheit verhalten werde. Angesichts des hohen Strafmasses und der schweren Taten komme ohnehin die strenge Praxis des Bundesgerichtes zur Anwendung, wonach selbst ein geringes Rückfallrisiko nicht hinzunehmen sei. (neo/SDA)