Bei der Durchsetzung des Veranstaltungsverbots grassiert der Kantönligeist. Während klar ist, dass Grossveranstaltungen strikt verboten sind – ist das bei kleineren Veranstaltungen nicht klar.
Mehrere Kantone machen keine Analysen
Die Kantone Zürich, Schwyz und Wallis beispielsweise erlauben die Durchführung aller Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern. Eine individuelle Risikoanalyse führen sie nicht durch – was im Widerspruch zur Verordnung des Bundesrates vom 28. Februar steht.
Anders die Kantone Bern, Graubünden oder Thurgau: Dort müssen Veranstalter zuerst mit den Gesundheitsbehörden abklären, ob ein Anlass durchgeführt werden darf.
Daniel Koch, Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit, sprach darum gleich zu Beginn der Medienkonferenz vom Samstag ein Machtwort. «Alle Kantone müssen eine Risikoanalyse durchführen – und zwar bei jedem Anlass», sagt er. Und pocht darauf, dass die Kantone einheitliche Vorgaben machen, was Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern betrifft.
Kantone und Bund sitzen zusammen
Die Message ist klar: Bei der Bekämpfung des Coronavirus ist der Kantönligeist Fehl am Platz. Laut Koch sitzen Kantone und Bund nochmals zusammen, um mehr Kohärenz bei der Umsetzung der Verordnung des Bundes zu erreichen. Dafür ist ein Treffen für nächste Woche geplant.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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