Osamah M.* (30) ist frei. Der erst im letzten Jahr zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilte IS-Kadermann wurde am Freitag aus der Haft entlassen. Dies bestätigt der Sekretär des Schaffhauser Innendepartements, Andreas Vögeli, auf Anfrage von SonntagsBlick: «Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es keinen Haftgrund mehr gibt.» Denn Osamah M. klagte gegen seine Haftstrafe bis vor Bundesgericht. Dieses entschied vor zwei Wochen: Die Richter vom Bundesstrafgericht müssen wegen des Strafmasses nochmals über die Bücher – dieses ist zu hoch.
Laut dem Bundesgericht war zu wenig klar, ob Osamah M. bei seinen Gesprächen mit IS-Kader in Syrien wirklich über einen geplanten Anschlag sprach. Doch bis zu diesem erneuten Urteil musste Osamah M. nicht warten: Man sei von den Bundesbehörden am Freitag über den Entscheid zur Freilassung informiert worden, sagt Vögeli. Darauf habe man kurzfristig einen Platz für seine Unterbringung gesucht – und wurde in einer sozialen Einrichtung in Schaffhausen fündig. Dort ist der an den Rollstuhl gefesselte Mann nun vorläufig untergebracht – unter Auflagen. Smartphone oder Laptop sind verboten, Gespräche per Telefon werden mitgehört.
«Wir sind uns der speziellen Lage bewusst und tauschen uns deshalb regelmässig mit den Bundesbehörden aus», so Vögeli. Ausserdem prüfe das Bundesamt für Polizei die Ausweisung des irakischen Staatsbürgers. Sein Asylstatus wurde ihm bereits 2015 aberkannt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid Ende Februar.
Die Sicherheitsbehörden sind nach wie vor von der Gefährlichkeit überzeugt, die von ihm ausgeht. Im Februar 2014 fingen die US-Geheimdienste eine Unterhaltung von Osamah M. mit einem anderen IS-Kadermann ab. Aufgrund der Unterhaltung gingen die Ermittler davon aus, dass er einen Anschlag plante. Nach einem zweiten Gespräch mit dem IS-Verbindungsmann wurde Osamah M. im Frühling 2014 verhaftet. Seither war er in Haft, zuletzt in Thun BE. Auch seine Mitverschwörer in der Schweiz, Mohammed O.* und Wesam A.*, wurden vor einem Jahr verurteilt. Wesam A. befindet sich schon seit letztem Herbst in Freiheit.