Eine der brutalsten Mordtaten im Kanton Zürich steht wohl bald vor der Aufklärung. Carlo F.* (74) wird verdächtigt, 1997 die Millionärin Ella Christen (†86) in ihrer Villa in Küsnacht ZH schwer misshandelt und ermordet zu haben. 20 Jahre nach der Tat fasste ihn die Polizei in Spanien. Zum Verhängnis wurde ihm ein Raubüberfall in Thun von Ende September 2016.
Jetzt stand der Italiener vor dem Regionalgericht Oberland in Thun. Dort wurde am Mittwoch aber nicht die Mordtat von Küsnacht verhandelt. Vielmehr ging es vorerst um den Raubüberfall auf das Besitzer-Ehepaar eines Thuner Juwelierladens und um sexuelle Nötigung.
Mit Spielzeugpistole bedroht
Das Gericht sprach F. am Mittwochnachmittag schuldig. Die Strafe: sieben Jahre Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung verlangte vier Jahre und bestritt den Anklagepunkt der sexuellen Nötigung.
F. hatte die Besitzer-Familie des Juwelierladens in ihrer Privatwohnung aufgesucht. Er bedrohte sie mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole. Danach zwang er den Mann, dessen Ehefrau sowie deren Tochter aus einer früheren Beziehung, ihn zur Bijouterie am Bälliz zu begleiten und ihm Schmuck auszuhändigen.
Zu Oralsex gezwungen
Im Verlauf des Raubüberfalls verging sich F. zudem sexuell an der Tochter der Bijouterie-Mitbesitzerin. Er setzte sie auf einen Stuhl und zwang sie, ihn oral zu befriedigen.
F. gelang schliesslich mit einer Beute im Wert von 116'000 Franken die Flucht. Die Kantonspolizei Bern fahndete mit einem Phantombild und mit dem Bild einer Überwachungskamera nach ihm.
Schliesslich wurde F. auf der Ferieninsel Teneriffa verhaftet und im Mai 2017 an die Schweiz ausgeliefert.
Nachtragsersuchen des Bundesamts für Justiz
Dass der Italiener wohl auch für den Tod von Millionärin Christen verantwortlich ist, haben die Ermittler erst im Nachhinein herausgefunden. Das Bundesamt für Justiz hat deshalb bei den spanischen Behörden ein Nachtragsersuchen gestellt, um die Auslieferung für den Vorwurf des Mordes nachträglich bewilligen zu lassen. Aus diesem Grund konnte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich den Mord in Küsnacht noch nicht zur Anklage bringen. (noo)
* Name der Redaktion bekannt