Betrugsprozess
Viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Finanzjongleur Martin Gloor

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag den 45-jährigen Zürcher Finanzjongleur Martin Gloor wegen Millionenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der geständige Beschuldigte hat rund 40 Geldgeber um über 30 Millionen Franken betrogen.
Publiziert: 06.12.2013 um 12:57 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:57 Uhr

Er wurde wegen mehrfacher Veruntreuung, gewerbsmässigen Betrugs, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Tätigkeit ohne Bewilligung und Betäubungsmittelkonsums antragsgemäss schuldig gesprochen. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe kommt eine Busse von 800 Franken.

Rund zwei Jahre hat Gloor bereits verbüsst, 659 Tage durch Haft und 74 Tage durch eine Ersatzmassnahme mit elektronischer Fussfessel.

Das Gericht auferlegte dem umfassend geständigen Beschuldigten ein fünfjähriges Berufsverbot als Finanzintermediär. Die Richter hielten aber auch fest, dass die Beratung im Bereich von Pferdesportwetten Gloor weiterhin erlaubt sei. Zudem verzichtete das Gericht auf den Widerruf einer 14-monatigen Vorstrafe aus dem Kanton Zug.

Der Prozess erfolgte im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens. So hatten sich Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen Urteilsvorschlag geeinigt. Damit war auch der Sachverhalt nicht mehr bestritten.

Demnach hatte Gloor Anfang 2007 die Vermögensverwaltungsfirmen Core Capital Partners AG (CCP) und die CC Private Equity Partners Ltd. gegründet. Die CCP versprach gewinnbringende Investitionen in mehrere Zielgesellschaften aus den Bereichen Medizin, Technik und Biotechnologie. Das Motto vom überzeugend auftretenden Gloor lautete: "Ich sitze im gleichen Boot wie die Investoren.“

Damit täuschte er die Anleger, da er vorgaukelte, dass er zu gleichen Konditionen eigenes Geld in die Zielgesellschaften investieren würde, was nicht der Wahrheit entsprach.

In Wirklichkeit bereicherte er sich unrechtmässig, indem er Margen zwischen 16 und 50 Prozent für sich abzweigte und damit rund 40 der insgesamt 150 Investoren um über 20 Millionen Franken prellte. Weitere zehn Millionen Franken erschwindelte Gloor mittels Leerverkäufen, indem er Aktien verkaufte, die ihm gar nicht gehörten.

Gloor verwendete einen grossen Teil des Deliktsbetrags für einen luxuriösen Lebensstil. Alleine für seinen exzessiven Kokainkonsum gab er pro Monat 20'000 Franken aus.

Zudem leistete sich der Ex-Jockey Luxuskarossen, acht Rennpferde, ein teures Motorboot und als Miteigentümer eine Wohnung in Brasilien. Die Betrügereien flogen vor zwei Jahren auf. Gloor wurde am 5. Dezember 2011 in Zürich festgenommen.

Am Prozess kam heraus, dass das Gericht im Vorfeld einen ersten Strafantrag von vier Jahren als zu milde abgewiesen hatte. Bei der Befragung zur Person gab Gloor an, dass er sich in Sicherheitshaft befinde. Nach seiner Entlassung werde er im Bereich Pferdesport arbeiten, gab er an. Mit Geldverwaltung habe er aber nichts mehr zu tun.

Der Gerichtsvorsitzende sprach Gloor auf seine zwei einschlägigen Vorstrafen an und wollte wissen, ob diese ihm keinen Eindruck gemacht hätten. Gloor gab darauf keine Antwort und verwies auf seine Aussagen im Verfahren. Sein umfassendes Geständnis bestätigte er.

Die Richter segneten den Urteilsvorschlag ab. Mit dem Urteil wurden diverse Gegenstände, zwei Luxusautos, das Motorboot und Pretiosen für über eine halbe Million Franken beschlagnahmt.

Das Verschulden Gloors wiegt gemäss den Richtern schwer. Der Beschuldigte habe eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt. Er habe für sich persönlich zehn bis elf Millionen Franken ertrogen. Die schwere Drogensucht liess das Gericht strafmindernd in den Entscheid einfliessen.

Der Gerichtspräsident erklärte, der Beschuldigte werde für eine Haftkaution von 250'000 Franken aus der Sicherheitshaft entlassen. Etwa ein Jahr muss er noch absitzen.

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