Eine ehemalige Rechnungsführerin der bernischen Jugendanwaltschaft ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Die Frau wurde schuldig befunden, rund 650'000 Franken veruntreut zu haben.
Die in der Dienststelle Biel tätig gewesene Frau begann 2010, Geld aus der Kasse des Jugendgerichts und der Jugendanwaltschaft zu nehmen. Später ging sie dazu über, von der Vorgesetzten oder deren Stellvertreterin unter Angabe von falschen Begründungen Unterschriften für die Einlösung von Postchecks zu erschleichen.
Am Schluss fälschte sie die nötigen Zweitunterschriften einfach. Das brachte ihr nun am Mittwoch am kantonalen Wirtschaftsstrafgericht in Bern eine Verurteilung wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung und Urkundenfälschung in etwa 200 Fällen ein.
Das Geld verwendete die Frau für Luxusartikel, Kleider und Ferien. Die Staatsanwältin sagte vor Gericht, die Angeklagte sei in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen. Auch als Erwachsene sei sie von einer Krise zur anderen geschlittert.
Umfassendes Geständnis
Die vielen Dinge habe sie gekauft, um sich von ihren privaten Problemen abzulenken. Wegen der psychischen Probleme der Frau, einem umfassenden Geständnis und wegen Reue und Einsicht könne man der Frau den bedingten Strafvollzug gewähren, sagte die Staatsanwältin weiter.
Zu berücksichtigen sei auch, dass die Buchhalterin «erschreckend wenig» habe tun müssen, um delinquieren zu können. Es hätten nie spontane Kassenkontrollen stattgefunden, nur angekündigte. Die Vorgesetzte habe keine Kontoauszüge angeschaut und es sei kein Checkbuch geführt worden, in dem die vielen Checkbezüge aufgeführt gewesen wären. «Alle haben sich auf mich verlassen», sagte die Frau selber.
Sie muss das Geld zurückzahlen
Die Einzelrichterin des Berner Wirtschaftsstrafgerichts teilte die Meinung der Staatsanwältin. Die im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens von den zwei Parteien vereinbarte Strafe von 24 Monaten liege zwar im untersten Bereich des Möglichen, sagte die Richterin. Das Strafmass sei aber nicht so tief, dass sie die Genehmigung verweigern müsste.
Verteidiger Hans Keller wies darauf hin, dass sich der Kanton Bern vom Verfahren zurückzog, nachdem die Ex-Justizangestellte und der Kanton Bern eine Vereinbarung abgeschlossen hatten. Diese sieht vor, dass die Frau nun das ganze Leben lang dem Kanton Bern Gelder zurückzahlt - sofern das überhaupt möglich ist.
Die von der Justiz beschlagnahmten Luxusartikel der Verurteilten wird nun das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu verwerten versuchen. Der Erlös daraus soll dazu dienen, Verfahrenskosten zu begleichen. (SDA/noo)