14 Ausschaffungs-Häftlinge freigelassen – darunter drei verurteilte Drogendealer
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Kein Rückflug wegen Corona
14 Ausschaffungs-Häftlinge freigelassen – darunter drei verurteilte Drogendealer

14 Ausschaffungs-Häftlinge sind aus dem Gefängnis freigelassen worden. Der Grund: Der Kanton Bern konnte sie wegen der Corona-Krise nicht länger hinter Gittern behalten.
Publiziert: 18.04.2020 um 13:02 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2020 um 10:37 Uhr
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14 Ausschaffungs-Häftlinge wurden im Kanton Bern freigelassen.
Foto: Symbolbild/Keystone

Der Kanton Bern hat 14 Personen aus der Ausschaffungshaft entlassen müssen, da sie wegen der Corona-Krise einstweilen nicht in ihr Heimatland geflogen werden können. Unter ihnen sind drei verurteilte Drogendealer.

Der bernische Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) bestätigte am Samstag auf Anfrage einen Artikel der «Berner Zeitung». Die Albaner seien auf Anweisung des zuständigen Gerichts auf freien Fuss gesetzt worden. Dass sie untertauchen, kann laut Müller nicht verhindert werden. Eine Überwachung sei rechtlich nicht zulässig.

Sechs abgewiesene Asylbewerber unter Freigelassenen

Die Entlassung der 14 Personen aus der sogenannten ausländerrechtlichen Administrativhaft erfolgte, weil ungewiss ist, wann welche Flugverbindungen wieder aufgenommen werden. «Eine weitere Inhaftierung wäre unverhältnismässig gewesen», hielt Müller fest.

Unter den Freigelassenen seien auch sechs Asylsuchende, deren Gesuch abgewiesen wurde und die auf ihre Ausschaffung warteten, schreibt die BZ unter Berufung auf die kantonale Sicherheitsdirektion: Dazu kommen fünf sogenannte Dublin-Fälle: Asylsuchende also, die in jenes europäische Land zurückgeschafft werden müssten, in dem sie erstmals registriert wurden.

Fälle werden «einzeln und differenziert geprüft»

«Die Entlassung aller Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft, wie das rot-grüne Politiker und die Demokratischen JuristInnen bei mir kürzlich gefordert haben, habe ich abgelehnt», ergänzte Müller gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Jeder Fall werde einzeln und differenziert geprüft. Wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährde, solle nicht wegen vorübergehender Vollzugsschwierigkeiten auf freien Fuss gesetzt werden. Im Fall der drei Dealer habe das zuständige Gericht eine Haftverlängerung aber auch vom Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit her für unverhältnismässig empfunden. (SDA/rad)

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