In ihrer Schweizer Wohnung!
AfD-Weidel soll Asylbewerberin schwarz beschäftigt haben

AfD-Politikerin Alice Weidel soll in Biel illegal eine Asylbewerberin beschäftigt haben. Laut deutschen Medien liess Weidel zuerst eine Studentin schwarz bei sich putzen. Diese soll ihren Job dann an eine Asylbewerberin übergeben haben.
Publiziert: 14.09.2017 um 05:52 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:58 Uhr
Alice Weidel liess eine Asylbewerberin in ihrer Schweizer Wohnung putzen.
Foto: AP Photo / Michael Sohn

Alice Weidel fährt einen harten Kurs in der Asylfrage Deutschlands. Die AfD-Politikerin will schnelle Abschiebungen und kein Grundrecht auf Asyl.

Nun stellt sich heraus, dass Weidel in persönlichen Belangen eine Ausnahme macht. Laut deutschen Medien soll die Politikerin 2015 eine Studentin der Islamwissenschaft schwarz bei sich putzen lassen haben und zwar in ihrer Wohnung in Biel. Wo ihre Ehefrau mit den beiden Kindern lebt.

Diese soll später ihren Job an eine Asylbewerberin aus Syrien weitergeben haben. Als Weidel und ihre Ehefrau in eine Eigentumswohnung umzogen, sei diese immer noch bei ihnen beschäftigt gewesen.

Das Gehalt – laut der «Zeit» 25 Franken pro Stunde – soll Weidel den Frauen bar auf die Hand gezahlt haben. Einen Arbeitsvertrag hätte es dem Bericht zufolge nicht gegeben.

Weidels Anwalt bestreitet Vorwurf

Weidels Anwalt reagierte am Mittwochabend mit folgenden Worten: «Richtig ist, dass unsere Mandantin einen freundschaftlichen Kontakt zu einer Asylbewerberin aus Syrien hat, die unserer Mandantin nahe steht. Diese Asylbewerberin war als Freundin unserer Mandantin auch im Hause unserer Mandantin zu Gast. Dass die Asylbewerberin aber im Hause unserer Mandantin angestellt wurde oder als Angestellte gearbeitet hätte oder aber dafür Lohn bekommen hätte, ist jeweils falsch.»

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Weidel selbst schrieb auf Facebook: «Und ja, wir sind nunmehr seit Jahren mit einer syrischen Flüchtlingsfamilie befreundet. Das ‹Doppelleben› oder besser die ‹Doppelmoral› der Alice Weidel. Zum Totlachen, wenn den Gutmenschen nichts mehr einfällt.»

Auch AfD-Sprecher Christian Lüth mischte sich in die Diskussion ein. Er liess verlauten, dass «Hausangestellte müssen nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteigt. Löhne unter dieser Grenze sind beitragsfrei und nicht meldepflichtig.»

Dem ist so. Jedoch soll sich der Lohn der Studentin gemäss der deutschen Zeitung «Die Zeit» auf mehr als 750 Franken belaufen haben. (nbb)

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