Mondänes Gstaad, heile Welt: Hier verbringt die deutsche Pharma-Unternehmerin Adriana von Baillou seit vielen Jahren ihre Ferien. Schon ihre Grossmutter habe eine Wohnung im Saanenland besessen. Im Sommer 2016 habe sie sich ein schönes Wochenende im Edelhotel Le Grand Bellevue gegönnt. Stolze 1000 Franken die zwei Nächte, mitsamt zwei Partys.
Sie habe viel Gepäck dabei gehabt, wie die Unternehmerin, deren Erfolgsprodukt die Fusscreme Ellgy ist, der «SonntagsZeitung» erzählte. In den Bergen brauche man viele Outfits, so von Baillou – «das Wetter kann sich rasch ändern». Und zu jeder Kleidung trage sie auch den passenden Schmuck.
Am Samstag – Adriana von Baillou war gerade im Spa – drang ein gewisser Mohamed A. (56) auf laut Polizeiprotokoll «unbekannte Weise» in von Baillous Zimmer 106 ein. Plünderte eine grosse Louis-Vuitton-Kosmetiktasche, prall gefüllt mit Säckchen und kleinen Schachteln voller Schmuck. Später wird eine Deliktsumme von 6200 Franken aufgeführt.
Einschleichdieb Mohamed A.
Mohamed A., ansässig in Südfrankreich, hatte es wie von Baillou schon länger nach Gstaad gezogen. Doch nicht zur Erholung, sondern für Diebestouren. Laut Strafbehörden des Oberlands habe Mohamed A. zwischen Februar 2016 und August 2017 mehrere Einschleichdiebstähle in den Nobelhotels Palace und Bellevue verübt.
Von Baillou bemerkte den Diebstahl um 16 Uhr und meldet ihn gleich an der Réception. Bald stellte sich heraus, dass auf dem Strafbefehl nur entwendeter Modeschmuck aufgeführt war, nicht aber fünf wertvolle Schmuckstücke: zwei Ringe, eine Kette, zwei Paar Ohrringe. Die Schadensumme betrage deshalb nicht bloss 6200 Franken, sondern 16'510 Franken, so von Baillou.
Mohamed A. wurde im August im Dorfzentrum von Gstaad festgenommen. Ein Zimmermädchen meldete einen Mann, der verdächtig durch die zweite Etage des Bellevue schlich. Dieser Mann entsprach exakt den Kameraaufnahmen, die eine Woche zuvor vom Einschleichdieb im Palace gemacht worden waren. Schnell war klar: Mohamed A. war bereits 2014 wegen eines gleichen Deliktes im Bellevue verurteilt worden.
Bestohlene zieht vor Gericht
Der nicht geständige Franzose wurde wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 3600 Franken verurteilt. Die Forderungen von Adriana von Baillou wurden auf den Zivilweg verwiesen. Zum Verhängnis wurde ihr dabei, dass sie laut dem Hotelbesitzer ihre Zimmertür nicht verschlossen habe, weshalb auch die Versicherung der Frankfurterin sich weigerte, für den Schaden aufzukommen.
Sie jedoch empört sich: «Selbstverständlich habe ich die Zimmertür abgeschlossen.» Das Hotel offerierte ihr 2000 Franken. Damit wollte sie sich nicht abspeisen lassen. Sie reichte Klage ein. Le Grand Bellevue jedoch bestritt auf Anfrage der Zeitung die Vorwürfe, dass sich irgendjemand an der Réception eines Schlüssels bemächtigen und unbeachtet durch die Etagen spazieren könne.
Dass sie sich das gefallen lassen müsse! Am 30. März stehen sich die Frankfurterin und das Hotel im Zivilverfahren vor dem Regionalgericht Oberland in Thun wieder gegenüber.