Die Party am Samstagabend, 27. Juni, unter freiem Himmel war gemütlich: Auf der Terrasse des Parktheaters in Grenchen wurde bei mildem Wetter getanzt, geschwatzt und getrunken. Die Gäste: Eher jung, zwischen 20 und 35 Jahren alt. Bis etwa 22.30 Uhr dauerte der gesellige Event, dann war die Mysteryparty zu Ende. Manche der Gäste zogen danach noch weiter in den Joker Club am Marktplatz.
Doch am Donnerstag kam für die Partygäste das böse Erwachen: Per SMS musste der Kanton Solothurn die Nachtschwärmer informieren, dass sie am Samstagabend zusammen mit einer mit Corona infizierten Person gefeiert hatten. Die Person hatte von ihrer Infektion gewusst – und ganz bewusst die angeordneten Isolationsmassnahmen missachtet.
Mitarbeiter des Parktheaters müssen auch in Quarantäne
«Das macht mich unglaublich wütend. Was für eine Dreistigkeit», sagt Thomas Vogt (48), Verwaltungsratspräsident des Parktheaters. Das Parktheater hatte die Location an einen Eventveranstalter vermietet, aber die Bar selber betrieben. «Unsere Mitarbeiter sind auch betroffen, auch sie müssen in Quarantäne. Deshalb werden wir rechtliche Schritte prüfen», so Vogt.
Der Verwaltungsratspräsident betont: «Wir haben alle Massnahmen gewissenhaft umgesetzt. Der Polizeikommandant hat uns versichert, dass wir alles richtig gemacht haben. Die Party wurde bewilligt, weil sie unter freiem Himmel stattfand und der Abstand eingehalten werden konnte.» Zudem seien weniger als 300 Leute da gewesen. Die Präsenzliste sei gewissenhaft geführt worden. «Der Veranstalter konnte Sie dem Kanton sofort aushändigen, als er danach gefragt wurde.»
«Konsterniert über so viel Gedankenlosigkeit»
Vogt ist entrüstet: «Wenn jemand aber dermassen vorsätzlich handelt, dann kann man noch so viele Vorsichtsmassnahmen ergreifen!» Er ärgert sich vor allem darüber, dass sich das Parktheater und auch die Eventveranstalter Mühe geben würden, das gesellschaftliche Leben weiter am Laufen zu halten – und jemand diese Bemühungen dann so sabotiere. «Ich bin einfach konsterniert über so viel Gedankenlosigkeit.»
Wie die Solothurner Staatskanzlei informierte, hatte die infizierte Person auch noch eine zweite Veranstaltung besucht. Dabei handelte es sich um die After-Mysteryparty im Joker Club, wie Thomas Jud von der Kommunikationsabteilung des Kantons Solothurn bestätigt. Die Person habe Symptome gehabt. Nun prüfe der Kanton, ob er Strafanzeige einreichen will. Laut Epidemiengesetz kann bei Fahrlässigkeit eine Busse bis 5000 Franken ausgesprochen werden, bei Vorsatz sogar bis 10'000 Franken.