Die Deliktsumme im Veruntreuungsfall bei der Bieler Jugendanwaltschaft ist höher als bisher angenommen. Die fehlbare Rechnungsführerin zweigte von 2010 bis 2016 insgesamt rund 650'000 Franken Bargeld für private Zwecke ab. Die letzten Herbst fristlos entlassene Frau muss sich nun vor der Justiz verantworten.
Die kantonale Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten hat Anklage wegen Veruntreuung erhoben, wie sie am Montag mitteilte. Die Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsführung waren bei einer ordentlichen Dienststellenprüfung durch die kantonale Finanzkontrolle im September 2016 zu Tage gefördert worden.
Die Frau arbeitete als Rechnungsführerin in der Dienststelle Berner Jura-Seeland der Jugendanwaltschaft. Den Zugriff auf das Bargeld bewerkstelligte sie durch Fälschung von Belegen und falschen Buchungen. Im November 2016 ging die Staatsanwaltschaft noch von einem Deliktsbetrag von 400'000 bis 500'000 Franken aus. (SDA)