Ausbilden darf er weiterhin
Bieler missbrauchte seine Lehrtöchter im Büro

Ein Bieler Lehrmeister soll über mehrere Jahre hinweg zwei Lehrtöchter sexuell missbraucht haben – teils in den Räumlichkeiten des Betriebes! Jetzt hat ihn das Gericht zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Lehrlinge darf er trotzdem weiterhin ausbilden.
Publiziert: 30.03.2019 um 15:45 Uhr
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Aktualisiert: 02.04.2019 um 15:41 Uhr

Vier Jahre sind vergangen, seit die heute 26-Jährige in einem Bieler Betrieb die Lehre machte. Doch noch immer ist die Frau traumatisiert, lässt sich psychologisch behandeln. Ihr damaliger Lehrmeister hatte sie über vier Jahre hinweg sexuell genötigt. Vergangene Woche stand der Mann vor dem Regionalgericht Bern Jura-Seeland.

Zum Sex sei es hauptsächlich bei Geldübergaben gekommen, sagte das Opfer aus. Weil es ihr finanziell schlecht ging, lieh der Geschäftsführer ihr regelmässig Geld. Dafür bestellte er sie in sein Büro – wo sie miteinander Sex hatten. Auch im Technikraum und bei ihr zuhause hatten sie Geschlechtsverkehr, wie das «Bieler Tagblatt» berichtet.

Angst, Lehrstelle zu verlieren

Das Geld wollte der Chef dann irgendwann gar nicht mehr zurück. Sah er die Zärtlichkeiten als Gegenleistung? Das Oper bekräftigte, sie habe nicht mit ihm schlafen wollen. «Ich hatte Angst, die Lehrstelle zu verlieren, vielleicht sogar die Aufenthaltsbewilligung», sagte sie.

Ähnliches hatte eine weitere Lehrtochter, heute 23, im Sommer 2014 erlebt: Der Chef fasste ihr unter das T-Shirt an die Brüste, streichelte ihren Intimbereich über der Hose und küsste sie am Hals. 

Sex-Lehrmeister darf weiterhin ausbilden

Das Gericht sprach den Lehrmeister schliesslich schuldig – wegen mehrfacher Ausnützung einer Notlage zum Nachteil von zwei jungen Frauen. Hinter Gitter muss der Mann jedoch nicht, sofern er in den nächsten zwei Jahren nicht rückfällig wird. Lehrlinge darf er dann übrigens auch weiterhin ausbilden.

Die Staatsanwältin war damit überhaupt nicht zufrieden. Sie hatte zuvor gefordert, dass der Mann nicht mehr in der Lehrlingsbetreuung arbeiten dürfe. Immerhin: Der 26-Jährigen muss er 10'000 Franken Genugtuung zahlen. Hinzu kommen 9000 Franken für die Opferhilfe Bern, die die Frauen unterstützt und Gerichtskosten von 24'000 Franken. Mit der zweiten Frau hatte er sich aussergerichtlich bereits über eine Schadenssumme geeignet. (hah)

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