Endlich dürfen wir wieder basteln und gärtnern
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Baumärkte bald wieder offen:Endlich dürfen wir wieder basteln und gärtnern

Baumärkte und Blumenläden bereiten sich schon vor
Endlich dürfen wir wieder basteln und gärtnern

Ende April dürfen Gartencenter wieder Pflanzen verkaufen. Die Center bringen sich für die grosse Eröffnung schon mal in Position!
Publiziert: 16.04.2020 um 23:09 Uhr
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Aktualisiert: 10.07.2020 um 14:58 Uhr
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Am 27. April dürfen die Gartencenter wieder öffnen.
Foto: Keystone
Fabian Furrer

Am 27. April dürfen die Gartencenter wieder öffnen. Ein Tag, den sich Rainer Marxsen schon dick in die Agenda eingetragen hat. Er ist als Vorsitzender der Geschäftsleitung bei Hauenstein AG für vier Gartencenter verantwortlich und jubelt: «Das ist ein Freudentag, wir sind froh.» Mit dem Datum kann er gut leben. Ab dem 27. beginne der Verkauf der Sommerpflanzen – und der Grün-Experte ist sich sicher: «Dann gibt es auch keinen Frost mehr!»

Bereit für die Wiedereröffnung sei man schon lange. «Schon als wir zumachen mussten, begannen wir zu überlegen, wie eine Eröffnung aussehen könnte», so Marxsen. Er weiss: «Das ist auch für die Kunden wichtig. Damit sie wissen, dass zum Beispiel Griffe von Einkaufswagen desinfiziert werden.»

«Wir begrüssen das umsichtige Öffnungskonzept des Bundesrates», sagt Dagmar Jenni, Geschäftsführerin beim Verband Swiss Retail Federation. «Damit wird den Unternehmen Planungssicherheit gegeben – und für Unternehmen und Bürger eine Perspektive.»

Hygiene- und Distanzregeln sind weiterhin wichtig

Laut Jenni hat der Verband bereits Schutzkonzepte für Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden erarbeitet. «Wichtig ist auch, dass die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden nun aufgehoben werden», sagt Jenni. Somit absorbiere man nicht unnötig Mitarbeiter-Ressourcen mit Abdecken.

Zwar hätte sich Jenni «eine um eine Woche vorgeschobene Öffnung gewünscht». Man stehe jedoch hinter dem Entscheid des Bundesrats. Sie betont: «Es ist wichtig, dass die Hygiene- und Distanzregeln weiter eingehalten werden.»

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Lockerung der Corona-Massnahmen

Am 16. April informierte der Bundesrat, wie er den Lockdown schrittweise beenden will. In drei Phasen soll die Schweiz wieder zurück zur Normalität finden:

  • Erste Etappe: Ab 27. April dürfen Spitäler und Zahnarztpraxen den Normalbetrieb wiederaufnehmen. Coiffeur-, Massage-, Kosmetik- und Tattoo-Studios können wieder Kunden bedienen. Baumärkte, Gartencenter, aber auch Blumenläden und Gärtnereien können zudem wieder öffnen.
    Die Grossverteiler dürfen ab dann das gesamte Sortiment verkaufen. Und an Beerdigungen ist die weitere Familie des Verstorbenen und nicht nur der engste Familienkreis zugelassen.

  • Zweite Etappe: Am 11. Mai können die obligatorischen Schulen ihre Schulzimmer wieder öffnen. Zudem sollen alle Läden und Märkte ihre Waren wieder verkaufen dürfen.

  • Dritte Etappe: Ab 8. Juni sollen Mittelschulen sowie Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen. Museen und Bibliotheken, botanische Gärten sowie Zoos sollen öffnen. Das bis dahin geltende Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen könnte gelockert werden.

Wie geht es weiter für Restaurants? Was ist mit Open-Airs? In vielen Bereichen bestehen noch Unsicherheiten. BLICK beantwortet die aktuell wichtigsten Fragen zur Lockerung der Corona-Massnahmen.

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  • Zweite Etappe: Am 11. Mai können die obligatorischen Schulen ihre Schulzimmer wieder öffnen. Zudem sollen alle Läden und Märkte ihre Waren wieder verkaufen dürfen.

  • Dritte Etappe: Ab 8. Juni sollen Mittelschulen sowie Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen. Museen und Bibliotheken, botanische Gärten sowie Zoos sollen öffnen. Das bis dahin geltende Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen könnte gelockert werden.

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Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
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