Wegen Terrorgefahr
Uni Basel verweigert Iraker (27) Studium-Zulassung

A. J. möchte sein Pharmaziestudium an der Uni Basel fortsetzen. Doch die Hochschule lässt ihn nicht. Der Grund: Der Iraker (27) gilt laut dem Nachrichtendienst als potenzieller Terrorist. Ausgeschafft werden kann er aber nicht. Denn in seiner Heimat droht ihm Folter.
Publiziert: 02.03.2019 um 15:11 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2019 um 16:20 Uhr
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Der Iraker A. J. will sein Pharmaziestudium an der Uni Basel wieder aufnehmen.
Foto: Screenshot SRF Rundschau

Der Iraker A.J.* will erneut Pharmazie studieren – und darf nicht. Denn er wird vom Schweizer Nachrichtendienst (NDB) als eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit unseres Landes eingestuft. Die Uni Basel lässt den 27-Jährigen deshalb nicht in den Vorlesungssaal, schreibt die «Schweiz am Wochenende».

Er und vier weitere Männer gelten gemäss NDB als dschihadistische Gefährder. Zurück in den Irak können sie jedoch nicht abgeschoben werden, weil ihnen dort Folter droht.

«Lies»-Aktivist und Handschlag-Verweigerer

J. kam im Alter von sieben Jahren in die Schweiz und schloss die Matura am Basler Gymnasium Kirschgarten mit dem Schwerpunktfach Bio und Chemie ab. Danach studierte er ein Semester lang Pharmazie.

Die Behörden wurden auf den Mann wegen seiner «Kontakte und Aktivitäten» in der salafistischen und dschihadistischen Szene» von Basel aufmerksam. Der 27-Jährige, der wegen seines Studiums den Spitznamen «Apotheker» bekommen hat, hatte an der Koran-Verteilaktion «Lies!» teilgenommen und verkehrte in der umstrittenen König-Faysal-Moschee in Basel (BLICK berichtete). Dort predigte der Imam, dessen Söhne sich weigerten, der Lehrerin die Hand zu geben, weil sie eine Frau ist.

Auch der 27-Jährige selbst verweigerte an der mündlichen Maturaprüfung seiner Lehrerin die Hand. «Aus religiösen Gründen», wie er sagte, weil die ehrenvolle Stellung der Frau es ihm verbiete, sie anzufassen.

Basler Behörden wollten ihn ausschaffen

Der Geheimdienst wirft ihm weiter vor, zweimal in den Irak und nach Syrien gereist zu sein und Kontakt zu Terrororganisationen gehabt zu haben. 

A. J. selbst erzählt jedoch eine andere Version der Geschichte. Im Alter von 23 Jahren sei er wegen Heimweh im Irak rumgereist und habe mit einem Taxi die iranische Grenze überquert. Dort sei er dann verhaftet worden und landete für ein Jahr im Gefängnis. Er sei freigelassen worden, weil er einwilligte, für den iranischen Geheimdienst als IS-Spion zu arbeiten. Nach der Freilassung habe er sich jedoch nie gemeldet. Sein Onkel sei IS-Mitglied, doch er habe ihn seit seiner Kindheit nicht mehr gesehen. Insiderwissen über den IS habe er nicht.

Zurück in Basel, im September 2016, wird ihm seine Niederlassungsbewilligung entzogen, weil er mit seinem Flüchtlingsstatus zu lange im Ausland war. Die Geschichte mit dem iranischen Knast und den Geheimdienst glauben ihm die Behörden nicht. Er landet im Ausschaffungsgefängnis, kommt aber nach sechs Monaten wieder raus (BLICK berichtete). Weil die Medien bereits darüber berichtet hatten, dass er hierzulande als IS-Terrorverdächtiger eingestuft wird, geht das Bundesgericht davon aus, dass auch die irakischen Behörden Kenntnis davon hätten und ihn bei seiner Rückkehr möglicherweise foltern würden. Um ihn vor dieser Gefahr in seiner Heimat zu schützen, lässt man ihn in der Schweiz.

A. J. wehrt sich gegen Uni-Entscheid

Einer seiner irakischen Freunde wurde vom Bundesstrafgericht wegen Terror-Propaganda verurteilt. A. J. selbst hatte offiziell noch nie eine Straftat begangen. Trotzdem verweigert die Uni ihm eine Zulassung. Gemäss der Studienordnung darf sie das, wenn jemand wegen einer schweren Straftat verurteilt worden ist. In diesem Fall reicht der Bildungsanstalt schon der Bericht des Geheimdienstes. Sein Status erlaubt es dem Iraker nicht, zu studieren oder zu arbeiten. Er erhält monatlich 360 Franken Nothilfe.

Der junge Mann wehrt sich dagegen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass er im Prozess gegen die Universität ein Recht auf einen staatlich finanzierten Anwalt hat. Er selbst hofft, irgendwann ein «normales Leben zu führen, eine Familie zu gründen und zu studieren». (man)

* Name der Redaktion bekannt

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