Schlimmer Verdacht in Laufen BL – 2 Pflegerinnen entlassen, Patientin hat überlebt
Mordversuch im Altersheim!

Horror im Seniorenzentrum Rosengarten. Zwei Pflegerinnen sollen eine Bewohnerin um ihr Geld betrogen haben. Danach versuchten sie ihr Opfer zu vergiften. Die beiden flogen auf und wurden umgehend entlassen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Publiziert: 23.01.2019 um 23:19 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2019 um 07:07 Uhr
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Michael Rosenberg vor dem Seniorenzentrum Rosengarten in Laufen BL: «Wir haben die zwei Pflegerinnen fristlos entlassen», so der Zentrumsleiter.
Foto: Kenneth Nars
Céline Trachsel und Nicolas Lurati

Sie sind dafür da, um den Lebensabend angenehmer zu gestalten. Senioren zu versorgen, sie zu pflegen. Sich um sie zu kümmern. Ihnen Gesellschaft zu leisten. Nicht so zwei Pflegerinnen im Seniorenzentrum Rosengarten in Laufen BL. Wie BLICK-Recherchen ergeben, soll eine von ihnen das Vertrauen einer betagten, aber vollständig urteils- und handlungsfähigen Heimbewohnerin erschlichen haben. Die alte Dame hatte der Pflegerin eine Vollmacht für ihr Bankkonto übertragen. Was diese ausgenutzt haben soll, um die Rentnerin um rund 20'000 Franken zu erleichtern, wie BLICK aus dem Umfeld des Seniorenzentrums erfuhr.

Töten, um nicht  aufzufliegen

Doch der dreiste Diebstahl fällt der alten Frau auf. Sie will ihren Treuhänder informieren. Aus Angst aufzufliegen, soll sich die Pflegerin an ihre Kollegin gewandt und mit ihr Gift besorgt haben. Der schreckliche Verdacht: Sie wollten die Bewohnerin töten! «So viel ich weiss, wollten sie die Dame mit Rizinussamen vergiften», sagt die Quelle zu BLICK. Die Samen sind, zu Pulver zermahlen, bereits in kleinsten Mengen tödlich. Doch das Vorhaben misslingt, die Seniorin überlebt den mörderischen Plan.

Das tödlichste Gift der Welt

Rizinussamen sind die bohnenartigen Früchte des Wunderbaums. Er stammt aus Afrika, wächst heute aber auch in Indien und dem Nahen Osten. Die Bohnen enthalten das extrem starke Gift Rizin. Bereits kleinste Mengen reichen aus, um einen Menschen zu töten. Bei Kindern ist ein halbes Samenkorn genug, bei Erwachsenen braucht es acht Bohnen. Atmet man das Gift ein, etwa als Dampf oder Pulver, genügen deutlich kleinere Mengen. Der Tod durch Rizin ist qualvoll und tritt erst nach 24 Stunden ein. Es gibt kein Gegengift.

Die Herstellung von Rizin ist im Gegensatz zu anderen starken Giften wie Sarin sehr einfach. Es braucht eine Kaffeemühle und ein paar handelsübliche Chemikalien. Das hat auch die Terrororganisation IS entdeckt. 2018 sind gleich mehrere Attentäter aufgeflogen, die einen Anschlag per Rizin-Bombe geplant hatten.

Rizinussamen sind die bohnenartigen Früchte des Wunderbaums. Er stammt aus Afrika, wächst heute aber auch in Indien und dem Nahen Osten. Die Bohnen enthalten das extrem starke Gift Rizin. Bereits kleinste Mengen reichen aus, um einen Menschen zu töten. Bei Kindern ist ein halbes Samenkorn genug, bei Erwachsenen braucht es acht Bohnen. Atmet man das Gift ein, etwa als Dampf oder Pulver, genügen deutlich kleinere Mengen. Der Tod durch Rizin ist qualvoll und tritt erst nach 24 Stunden ein. Es gibt kein Gegengift.

Die Herstellung von Rizin ist im Gegensatz zu anderen starken Giften wie Sarin sehr einfach. Es braucht eine Kaffeemühle und ein paar handelsübliche Chemikalien. Das hat auch die Terrororganisation IS entdeckt. 2018 sind gleich mehrere Attentäter aufgeflogen, die einen Anschlag per Rizin-Bombe geplant hatten.

Zögerten die Pflegerinnen in letzter Sekunde? Wurden sie bei der Umsetzung gestört? Oder misslang der Tötungsversuch nur, weil die betagte Frau die Dosis nicht einnahm oder rechtzeitig erbrach? Heimleitung, Angestellte und Staatsanwaltschaft schweigen sich über die Details aus und verweisen auf die laufenden Ermittlungen.

Pflegerinnen fristlos entlassen

Sicher ist: Die Heimbewohnerin meldete dem Leiter den Tathergang. Dieser riet ihr, sofort Anzeige zu erstatten. Was die Patientin auch tat. Die Staatsanwaltschaft Baselland bestätigt gegenüber BLICK, dass in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige eingegangen sei. Nach wie vor befinde sich die Strafuntersuchung in einer frühen Phase. Ob sich die beiden Pflegerinnen in Untersuchungshaft befinden, will die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren.

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Auch das Seniorenzentrum zog umgehend Konsequenzen. «Wir haben die zwei Pflegerinnen fristlos entlassen», sagt Zentrumsleiter Michael Rosenberg. «Intern sind wir jetzt natürlich daran, den Fall aufzuarbeiten.» Der Stiftungsrat des Seniorenzentrums wurde ebenfalls informiert. Dessen Präsidentin Cécile Jenzer sagt zu BLICK: «Die Zentrumsleitung hat richtig reagiert.»

Charta sollte vor solchen Fällen schützen

Für das Seniorenzentrum ist der Fall trotzdem ein Albtraum. Physisch soll die Bewohnerin zwar nicht zu Schaden gekommen sein, aber Rosenberg meint, die menschliche Enttäuschung sei gross. Das Heim unternehme seit Jahren sehr viel, um Grenzverletzungen zu verhindern – unter anderem dank einer Charta, einer internen Meldestelle und einer externen Ombudsstelle.

Rosenberg: «Wir haben bereits heute mehrere Hürden eingebaut, die einen Missbrauch jeglicher Art verhindern sollen. Bei jeder Anstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, Referenzen eingeholt, und alle Mitarbeitenden sind laut unserer Charta verpflichtet, Verstösse umgehend zu melden.» Die Richtlinie mache viel Sinn, sei aber «nur theoretisch», räumt Rosenberg ein. «In der Praxis ist der Mensch halt immer noch Mensch mit all seinen guten und schlechten Seiten. Diese sehen wir erst dann, wenn er oder sie uns diese offenlegt.»

Claudia Weible Imhof, die Anwältin der Bewohnerin, sagt zu BLICK, dass ihre Mandantin trotz des Vorfalls weiterhin im Rosengarten bleiben werde. «Sie fühlt sich im Heim nach wie vor gut aufgehoben.»

Zwei Fälle: Kilchberg und Luzern

Der Raubmord von Kilchberg ZH

Der Fall Laufen BL erinnert an den Mord in Kilchberg ZH. Die damals 31-jährige Nachtschwester Svetlana S.* und ihre  27-jährige Komplizin Manuela S.* begingen im November 2013 im Alterszentrum Hochweid einen Raubmord.

Sie drangen mit dem Schlüssel, über den die Nachtschwester Svetlana S. verfügte, in die Alterswohnung von Rentnerin Iris J.* (†88) ein. Manuela S. drückte auf Anweisung ihrer Kollegin dem Opfer einen mit Salmiakgeist getränkten Lappen aufs Gesicht. Iris J. erstickte. Die beiden Frauen raubten Schmuck, Bargeld und eine Kreditkarte und gingen anschliessend in den Ausgang. Manuela S. wurde 2016 zu zehneinhalb Jahren, Svetlana S. zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Der Todespfleger von Luzern

Noch schlimmer ist der Fall des Luzerner Todespflegers Roger Andermatt (heute 49). Er hat 27 Morde zwischen 1995 und 2001 gestanden, die er in den Kantonen Obwalden, Schwyz und Luzern begangen hat. Verurteilt wurde der Krankenpfleger aber nur für 22 Fälle. Er hatte die alten Leute entweder erstickt oder mit Beruhigungsmitteln getötet, dies angeblich aus Mitleid und Überforderung.

Roger Andermatt wurde 2006 vom Luzerner Obergericht zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. 2017 wurde sein Haftentlassungsgesuch abgelehnt. Momentan befindet sich Andermatt im Arbeitsexternat, darf also für die Arbeit die Strafanstalt verlassen. Céline Trachsel

*Namen der Redaktion bekannt

Der Raubmord von Kilchberg ZH

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Sie drangen mit dem Schlüssel, über den die Nachtschwester Svetlana S. verfügte, in die Alterswohnung von Rentnerin Iris J.* (†88) ein. Manuela S. drückte auf Anweisung ihrer Kollegin dem Opfer einen mit Salmiakgeist getränkten Lappen aufs Gesicht. Iris J. erstickte. Die beiden Frauen raubten Schmuck, Bargeld und eine Kreditkarte und gingen anschliessend in den Ausgang. Manuela S. wurde 2016 zu zehneinhalb Jahren, Svetlana S. zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Der Todespfleger von Luzern

Noch schlimmer ist der Fall des Luzerner Todespflegers Roger Andermatt (heute 49). Er hat 27 Morde zwischen 1995 und 2001 gestanden, die er in den Kantonen Obwalden, Schwyz und Luzern begangen hat. Verurteilt wurde der Krankenpfleger aber nur für 22 Fälle. Er hatte die alten Leute entweder erstickt oder mit Beruhigungsmitteln getötet, dies angeblich aus Mitleid und Überforderung.

Roger Andermatt wurde 2006 vom Luzerner Obergericht zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. 2017 wurde sein Haftentlassungsgesuch abgelehnt. Momentan befindet sich Andermatt im Arbeitsexternat, darf also für die Arbeit die Strafanstalt verlassen. Céline Trachsel

*Namen der Redaktion bekannt

Was tun bei Ungereimtheiten?

Engel des Todes statt Götter in Weiss: «Die Todesengel-Thematik in Alters- und Pflegeheimen ist bekannt», sagt Albert Wettstein (72), Gerontologie-Experte, sprich Fachmann der Alterswissenschaft. 

Tötet Pflegepersonal einen Patienten eines Alters- oder Pflegeheims, «muss von einer Persönlichkeitsstörung der Pflegekraft ausgegangen werden», so Wettstein. Nur in ganz seltenen Fällen, wie beim Verdacht in Laufen BL, gehe es den Todesengeln beim Töten eines Patienten um die materielle Bereicherung.

«Niedrige Dunkelziffer bei Todesengeln»

Wettstein sagt, dass es bei Todesengeln eine sehr niedrige Dunkelziffer gebe. «Denn sie sind fast immer Serientäter. Und diese Taten fliegen irgendwann mal auf.»

Dass ein Mordversuch misslinge, komme hingegen selten vor, so der ehemalige verantwortliche Chefarzt für städtische Pflegezentren Zürich. «Es handelt sich um geschultes Personal. Die wissen, was sie tun.»

Haben Angehörige eines Patienten den Verdacht, dass beim Tod ihrer betagten Lieben nicht alles mit rechten Dingen zuging, empfiehlt Wettstein die Kontaktaufnahme mit dem Arzt, der den Totenschein ausfüllte. 

Bei Unklarheiten Beschwerdestelle kontaktieren

Der Arzt ist jedoch nur verpflichtet, der entscheidungsberechtigten Person des betroffenen Toten Auskunft zu erteilen. Sprich: Kindern oder dem Lebenspartner des Verstorbenen. Oder dem Beistand, falls die verstorbene Person einen hatte. Wettstein: «Ist die Antwort des Doktors für die Angehörigen nicht befriedigend, kann in einem nächsten Schritt die Polizei kontaktiert werden.»

Vermuten Heimleiter oder Ärzte beim Tod des Patienten Ungereimtheiten, gilt es, sofort die Polizei zu kontaktieren. Wettstein: «Auf keinen Fall selbst nachforschen. Sonst drohen rechtliche Schritte.»

Angehörigen legt Wettstein nahe, sich bei Zweifel oder Verdacht an die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter zu wenden. Wettstein steht dieser in Zürich als Leiter Fachkommission vor. 

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«Niedrige Dunkelziffer bei Todesengeln»

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Dass ein Mordversuch misslinge, komme hingegen selten vor, so der ehemalige verantwortliche Chefarzt für städtische Pflegezentren Zürich. «Es handelt sich um geschultes Personal. Die wissen, was sie tun.»

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Bei Unklarheiten Beschwerdestelle kontaktieren

Der Arzt ist jedoch nur verpflichtet, der entscheidungsberechtigten Person des betroffenen Toten Auskunft zu erteilen. Sprich: Kindern oder dem Lebenspartner des Verstorbenen. Oder dem Beistand, falls die verstorbene Person einen hatte. Wettstein: «Ist die Antwort des Doktors für die Angehörigen nicht befriedigend, kann in einem nächsten Schritt die Polizei kontaktiert werden.»

Vermuten Heimleiter oder Ärzte beim Tod des Patienten Ungereimtheiten, gilt es, sofort die Polizei zu kontaktieren. Wettstein: «Auf keinen Fall selbst nachforschen. Sonst drohen rechtliche Schritte.»

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