Nach der lebenslangen Haftstrafe tötete der Doppelmörder von Hägendorf SO auch seine Ex
Jetzt steht Heinz S. (63) wieder vor Gericht

Er hat drei Menschenleben auf dem Gewissen. Heinz S. befand sich noch in der Probezeit nach einer lebenslangen Haftstrafe, als er erneut zuschlug. Mit 20 Stichen tötete er seine Ex-Freundin Iris K. (†64). Nun hat der mehrtägige Prozess begonnen.
Publiziert: 17.04.2018 um 19:57 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:45 Uhr
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Der Doppelmörder von Hägendorf SO wurde im November 2015 zum Dreifachmörder.
Foto: Blick

Seit Dienstag steht Heinz S.* (63), der verurteilte Doppelmörder von Hägendorf SO, vor dem Baselbieter Strafgericht. Er muss wegen eines neuen Falls, dem Mord an seiner Ex-Freundin Iris K.* (†64), verantworten. Nun steht ihm ein viereinhalbtägiger Prozess bevor.

Vor Gericht zeigte sich der 63-Jährige bisher reuig. Er entschuldigte sich für die «schreckliche Tat». Der Mord sei nicht geplant gewesen – seine Ex-Freundin habe unerwartet reagiert, er habe die Kontrolle verloren. 

Er liess das Messer in ihrem Rücken stecken

Die kaltblütige Tat ereignete sich am 12. November 2015. Heinz S. lauerte seiner Ex-Freundin Iris K. vor ihrem Haus in Frenkendorf BL auf. Als die 64-Jährige ihn entdeckte, begann sie zu schreien, wehrte sich gegen seine Annäherungsversuche. Mit einem mitgebrachten Messer stach Heinz S. ihr schliesslich 20-mal in den Rücken. Das Messer liess er in seinem Opfer stecken, wie eine Nachbarin damals BLICK erzählte.

An jenem Tag im November 2015 war Heinz S. noch in der Probezeit nach einer lebenslangen Haftstrafe. Er hatte bereits 21 Jahre zuvor gemordet. Am 24. Februar 1994 drehte er zum ersten Mal durch – er richtete seine damalige Ex-Freundin Daniela N.* (†27) und ihren Bruder Arno* (†30) in Hägendorf SO mit 40 Schüssen. 

Racheakt für die Trennung

Zwei Jahre später verurteilte ihn das Gericht Solothurn zu einer lebenslangen Haft. Obwohl er im Gefängnis Mithäftlinge terrorisiert und einen BLICK-Reporter bedroht hatte, kam er im Juli 2011 frei. Nach insgesamt 17 Jahren hinter Gittern. Er sei nicht mehr gemeingefährlich, hielten die Gutachter damals fest.

Dass doch ein Restrisiko bestand, zeigte sich dann vier Jahre später. Iris K. hatte sich wenige Wochen vor ihrem Tod von Heinz S. getrennt. Der Grund: Er kontrollierte ihr Handy und mischte sich in ihre Beziehung mit ihrem getrennt lebenden Ehemann ein. Bei der Trennung schenkte Iris K.* ihrem späteren Mörder einen Geschenkgutschein.

War das ihr Todesurteil? Heinz S. habe sich von dieser Aktion «massiv gekränkt» gefühlt, heisst es in der Anklageschrift. Nach der Trennung plante er seinen Rache-Akt: Systematisch kundschaftete er seine Ex-Freundin aus und fand heraus, dass sie sich wieder mit ihrem Ehemann traf.

Wollte er sie noch foltern?

Am Abend des 12. November recherchierte er im Internet «brutale Foltermethoden», bevor er sich mit dem Auto zu Iris K.s Haus aufmachte. Mit dabei hatte er neben mehreren Messern auch eine Axt. Nach dem Mord fuhr er zunächst ins drei Kilometer entfernte Liestal BL. Doch noch am selben Abend kehrte er zurück und wurde nach einer Polizeikontrolle am Tatort festgenommen. Seitdem sitzt Heinz S. wieder im Knast.

Vor Gericht sprach der Gerichtspräsident von einem Fall von «äusserster Brutalität». Während der Befragung am Dienstag sagte er, ein Gutachter habe bei dem Beschuldigten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Die Urteilsverkündung ist für Mittwoch, den 25. April, angesetzt. (hah/SDA)

* Namen der Redaktion bekannt

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