Der 24-jährige A.J. aus dem Irak ist aus der Ausschaffungshaft in Basel entlassen worden. Die Freilassung erfolgt nach einem Urteil des Bundesgerichts, das im November eine Beschwerde des Mannes gutgeheissen hatte.
A.J., der wegen seines Pharmazie-Studiums auch der «Apotheker» genannt wird, ist mit der Auflage entlassen worden, sich regelmässig bei den Behörden zu melden, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) des Kantons Basel-Stadt einen Bericht des «Regionaljournals Basel» von Radio «SRF» heute bestätigte. Zudem muss er sich während des noch laufenden ausländerrechtlichen Verfahrens dem Migrationsamt zur Verfügung halten.
Der Iraker pflegte enge Kontakte zur Basler König-Faysal-Moschee. Das Bundesgericht hatte Mitte November eine Beschwerde des mutmasslichen Extremisten gutgeheissen. Dieser verlangte eine aufschiebende Wirkung gegen die durch das Migrationsamt Basel-Stadt angeordnete sofortige Wegweisung.
Das Bundesgerichtsurteil bedeutet, dass sich der Mann während der Dauer des ausländerrechtlichen Verfahrens in der Schweiz aufhalten darf. Damit fällt gemäss JSD der gesetzliche Haftgrund der Untertauchungsgefahr weg. Deshalb habe der Mann aus der Ausschaffungshaft entlassen werden müssen.
Einreiseverbot erlassen
Der junge Iraker war im Jahr 1999 zusammen mit seinem Vater und einem Bruder in die Schweiz eingereist. Ein Jahr später wurde er als Flüchtling anerkannt. In den vergangenen beiden Jahren reiste er mehrmals in den Irak und liess sich einen irakischen Reisepass ausstellen. Zudem hatte A.J. sich im Iran aufgehalten.
Im Sommer 2016 erliess das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Einreiseverbot gegen den Mann, erkannte ihm nach seiner erneuten Einreise in die Schweiz die Flüchtlingseigenschaft ab und widerrief sein Asyl. Mit der Annahme des irakischen Reisepasses habe er sich freiwillig unter den Schutz seines Heimatlandes gestellt.
Das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt wies den 24-Jährigen in der Folge aus der Schweiz weg und ordnete die sofortige Vollstreckung der Wegweisung an, worauf der Mann in Ausschaffungshaft kam. Dagegen hatte er Rekurs erhoben und eine aufschiebende Wirkung beantragt.
In seinem Urteil vom November wies das Bundesgericht auch darauf hin, dass aufgrund der breiten Berichterstattung über den als «der Apotheker» bezeichneten Mann, eine Identifizierung des Beschwerdeführers für die irakischen Behörden möglich sei. Wie Medien berichteten, soll dem mutmasslichen Dschihadrückkehrer im Irak nach eigenen Angaben Folter drohen, weil sein Onkel der Terrororganisation IS angehöre. (SDA/nbb)