Die Entscheidung sorgt für Empörung. Dem Kosovaren Hamdi Halili ist der Schweizer Pass verwehrt worden. Grundlos. Bereits zum zweiten Mal. Ausschlaggebend für die Abfuhr vom Samstag durch die Bürgergemeinde Bubendorf BL war die Enthaltung des Bürgerrats bei der Abstimmung.
«Die Gesuchsteller erfüllen die Voraussetzungen für eine Aufnahme in unser Gemeindebürgerrecht», hatte der Bürgerrat noch auf die Einladung für die Bürgergemeindeversammlung geschrieben. Weshalb hat man auf eine Stimmabgabe verzichtet, obwohl nichts gegen eine Einbürgerung Halilis spricht?
Als Präsident der Bürgergemeinde ist Roger Frey sozusagen der Einbürgerungs-Sheriff von Bubendorf. BLICK will von ihm wissen, weshalb der Bürgerrat die Einbürgerung Halilis bei der Abstimmung nicht unterstützte. «Wir haben uns enthalten, weil das Kantonsgericht uns beauftragt hat, nochmals über sein Einbürgerungsgesuch zu befinden», sagt Frey.
Ortsbürger störte der Look
Die Stimmenthaltung war also eine Trotzreaktion darauf, dass das Kantonsgericht eine frühere Entscheidung der Bürgergemeindeversammlung nicht akzeptierte. Halili wurde der Schweizer Pass nämlich bereits 2016 einmal verwehrt. Mit absurder Begründung: Einige Ortsbürger störten sich unter anderem sich daran, dass Halili in Trainerhosen durchs Dorf lief. Das Kantonsgericht befand die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs daraufhin für nicht ausreichend begründet und wies die Bürgergemeinde an, erneut über den Antrag zu befinden.
Mithilfe des Bürgerrats wurde nun abermals das gleiche Resultat erzielt. Abermals ohne stichhaltige Begründung für die Nicht-Einbürgerung von Halili.
«Es fehlt an rechtsstaatlichem Verständnis»
Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor an der Uni Basel, kritisiert die Stimmenthaltung aus Protest scharf. «Dem Bürgerrat fehlt es an rechtsstaatlichem Verständnis», sagt er.
Dass Halilis Frau und Söhne, die im Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft sind, beim Votum vom Samstag nicht abstimmen durften, war jedoch rechtens. «Die Bürgergemeinde ist beim Entscheid über eine Einbürgerung rein rechtlich eine Verwaltungsbehörde», sagt Schefer. «Wer dort Mitglied ist, darf nicht den Anschein machen, dass er befangen ist. Das aber wäre bei Familienmitgliedern klar der Fall.»
Der Gemeindepräsident von Bubendorf, Walter Bieri, will sich zum abgelehnten Einbürgerungsgesuch des Familienvaters nicht äussern. «Wir sind da nicht involviert. Das ist eine Angelegenheit der Bürgergemeinde und hat mit uns nichts zu tun. Der Einwohnergemeinde steht es nicht zu, diesen Entscheid zu kommentieren.»
Votum für sachliche Entscheide
Für den SP-Politiker Thomas Noack aus Bubendorf gibt es bei der geltenden Einbürgerungspraxis grundsätzliche Probleme. «Die Einbürgerungsgesuche sollten sachlicher behandelt werden», sagt der Landrat. «In einer öffentlichen Veranstaltung wie der Bürgergemeindeversammlung werden Entscheide hingegen tendenziell emotional gefällt.»
Eine willkürliche Entscheidung ist auch dem SP-Landrat zufolge nicht zulässig. «In jedem Fall müsste es bei einer Ablehnung eine sachliche Begründung geben», sagt Noack.