Die Eltern eines Mädchens in Therwil BL sind bis vors Bundesgericht gezogen, um ihrer Tochter ein Baumhaus bauen zu können. Die Lausanner Richter haben nun aber die Sicht der kantonalen Behörden bestätigt, wonach es für das Baumhaus eine Baubewilligung braucht.
Die Eltern hatten eine Plattform von rund 2,5 auf 3 Meter auf einem Baum erstellt, als ihnen unter Strafandrohung verboten wurde, weitere Arbeiten vorzunehmen. Sie sollten entweder ein Baugesuch einreichen oder die Sache zurückbauen.
Baum steht in Reservezone
Sie taten jedoch weder das eine noch das andere, sondern beschritten den Rechtsweg und verlangten die Aufhebung des verfügten Baustopps, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Weil der Baum in einer Reservezone steht, gelten die Vorschriften für die Nichtbauzone. Damit kommen die Bestimmungen für das Bauen in der Landwirtschaftszone und die Ausnahmen für Bauten ausserhalb Bauzonen zum Zug, die im Raumplanungsgesetz festgehalten sind.
Einen Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung eines Baumhauses hat das Bundesgericht verneint, da das Haus einer «Freizeitaktivität» diene. Ob ein Baumhaus mit dem Raumplanungsgesetz vereinbar ist, liess das Bundesgericht offen. Dieser Weg steht den Eltern immer noch offen. (SDA)