Aussenpolitische Kommission dafür
Uneinigkeit im Nationalrat über Uno-Migrationspakt

Die Staatspolitische Kommission und die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats geben dem Bundesrat unterschiedliche Empfehlungen zum Uno-Migrationspakt.
Publiziert: 05.11.2018 um 19:09 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2018 um 04:57 Uhr
Flüchtlinge gehen auf der italienischen Insel Lampedusa an Land.
Foto: KEYSTONE/EPA ANSA/ELIO DESIDERIO

Der Uno-Migrationspakt spaltet das Parlament. Am Freitag hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats empfohlen, auf die Unterzeichnung zu verzichten. Am Montag forderte die Aussenpolitische Kommission (APK) den Bundesrat auf, dem Abkommen zuzustimmen.

Der Beschluss fiel im Rahmen der Konsultation mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, wie Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) vor den Bundeshausmedien sagte. Die Mehrheit sei der Meinung, dass Migration als globales Problem nur auf multilateraler Ebene gelöst werden könne.

«Globale Lösung für Migrationsprobleme»

«Dieser Pakt stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung einer globalen Lösung für Migrationsprobleme dar», sagte Schneider-Schneiter. Die Kommission habe auch zur Kenntnis genommen, dass es sich um unverbindliches Recht handle. Der Bundesrat werde bei der Unterzeichnung darauf hinweisen, dass die Schweiz die Ziele des Pakts vollumfänglich unterstütze, aber keine lückenlose Umsetzung der vorgesehenen Instrumente plane.

Unter anderem wegen der geplanten Massnahmen hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats den gegenteiligen Beschluss gefällt. Deren Mehrheit befürchtet, dass die Ziele des Pakts in Widerspruch zu schweizerischem Recht treten könnten.

Schon früher hatte die Staatspolitische Kommission eine Motion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament den Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. Dieser Vorstoss kommt in der Wintersession in den Nationalrat. Die Aussenpolitische Kommission hat es mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt, eine gleich lautende Motion einzureichen.

APK-Vize macht unterschiedlichen Fokus geltend

APK-Vizepräsident Martin Naef (SP/ZH) erklärte die Differenz zwischen den beiden Kommissionen mit dem unterschiedlichen Fokus. Bei der APK stünden aussenpolitische Überlegungen im Vordergrund, sagte er. Weil es um ein globales Migrationsmanagement gehe, stehe die Mehrheit hinter dem Entscheid des Bundesrats.

Die Frage, wer darüber entscheiden soll, ist noch nicht endgültig entschieden. Aussenpolitik werde immer wichtiger, sagte Schneider-Schneiter. Immer mehr Themen würden in der Bevölkerung diskutiert. Daher komme auch der Wunsch, diese im Parlament zu diskutieren. Einen Kommissionsmotion, die die Unterstellung des Migrationspakts unter das obligatorische Referendum verlangte, lehnte die APK aber mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Schweiz an Ausarbeitung beteiligt

Der Uno-Migrationspakt wird an einer Konferenz vom 10. und 11. Dezember in Marokko unterzeichnet. Der Bundesrat möchte zuzustimmen. Er hat den Pakt, an dessen Ausarbeitung die Schweiz beteiligt war, bereits analysieren lassen und ist zum Schluss gekommen, dass der Inhalt den Interessen der Schweiz entspricht. Die Schweiz setze die Empfehlungen bereits um, betont er. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf.

Eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz gibt es in einem Punkt. Dabei geht es um die Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren. In der Schweiz ist diese möglich, der Migrationspakt empfiehlt, davon abzusehen. Diese Abweichung will der Bundesrat in einer Erklärung festhalten. Da jeder Staat frei entscheiden könne, welche Umsetzungsinstrumente er nutzen möchte, sei dies kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen, hielt der Bundesrat fest.

Gegen den Migrationspakt stellt sich vorab die SVP, im Einklang mit rechten Parteien in anderen Ländern. Dieser bringe den weltweit freien Personenverkehr, behauptet sie. Im Migrationspakt steht allerdings ausdrücklich, die Staaten könnten ihre eigene nationale Migrationspolitik bestimmen und innerhalb ihres Rechtsraumes die Migration regeln. Dabei könnten sie zwischen regulärer und irregulärer Migration unterscheiden.

USA, Australien, Österreich und Ungarn machen nicht mit

Das Dokument enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen Umsetzungsinstrumenten. Laut dem Bundesrat geht es darum, gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren.

Dazu gehören Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration. Die Uno-Generalversammlung hatte den «Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration» im laufenden Jahr verhandelt.

Ende Oktober hat sich Österreich aus dem Pakt zurückgezogen. Nach den USA, Ungarn und Australien war es das vierte Land, das beschloss, den Migrationspakt nicht mitzutragen. (SDA)

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