Darf ein Krematorium das Gold von Toten einfach so verkaufen? Oder haben Angehörige ein Anrecht darauf? Die Krematorien stellen sich auf den Standpunkt, dass Edelmetalle nach der Verbrennung «herrenlose Güter» sind und darum dem Staat gehören (BLICK berichtete). Sie lehnen sich dabei an das Recht der Bundesrepublik Deutschland – dort mussten sich Gerichte anders als in der Schweiz mit dieser Frage schon auseinandersetzen.
Für Erbrechtsexperte Peter Breitschmid von der Universität Zürich ist das eine umstrittene Auslegung des Rechts: «Es ist eine Streitfrage, die noch nicht abschliessend beantwortet werden kann. Edelmetalle wurden mal irgendwann vom Verstorbenen bezahlt und die Erben könnten sich also auf den Standpunkt stellen, dass das in die Erbmasse gehört und ihnen ausgehändigt werden muss.»
Ohne zusätzlichen Aufwand einfach in der Erde vergraben
Andererseits entstünden die Edelmetallreste durch den Verbrennungsprozess «und können als Nebenprodukt angeschaut werden, das ohne zusätzlichen Aufwand einfach in der Erde vergraben würde».
Wenn Krematorien also den Aufwand für die Filterung in Rechnung stellen würden, könnte es unter dem Strich ein Nullsummenspiel werden.
Am Ende jedoch müssten Angehörige wohl bis vor Bundesgericht, um in dieser Frage einen höchstinstanzlichen Präzedenzfall zu schaffen.
Laut Breitschmid können Menschen, die Edelmetalle im Körper haben, aber Krematorien dazu verpflichten, das Edelmetall nach der Verbrennung den Angehörigen zu übergeben. Etwa indem sie ihren Wunsch in einem Organspendeausweis vermerken.
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