Tief im Emmentaler Wald liegt die Huskyfarm. Eine Wintermärchenwelt. Um den Schallenberg führen Dutzende Kilometer verschneiter Waldwege. Es ist der perfekte Ort für ein Schlittenhunde-Zentrum.
Doch Fritz «Wolf» Bühler (44) hat Probleme – mit dem Gesetz und mit den Behörden. Es gibt fast kein Brett hier, das Bühler nicht mindestens vorübergehend illegal aufgestellt hat. Richtig ans Lebendige geht ihm aber eine Verfügung des Berner Veterinäramts.
Bühler soll sein Rudel von 48 Huskys auf 19 reduzieren. Zudem muss er für jeden einzelnen Hund den Sachkundenachweis erbringen und ihn korrekt in der Anis-Datenbank registrieren. Das Veterinäramt verlangt auch eine Liste: Welcher Hund bekommt wann Auslauf? Wann wird welcher trainiert? Die Beamten bezweifeln, ob Bühler dem grossen Rudel anspruchsvoller Hunde die vorgeschriebene Bewegung ausserhalb der Zwinger gewährt.
Fritz Bühler hat Beschwerde bei der Volkswirtschaftsdirektion eingereicht. Sie wurde im Februar abgelehnt. Bühler will das Urteil ans Verwaltungsgericht weiterziehen.
BLICK besuchte die Huskyfarm. Die Hunde machen einen gesunden Eindruck. Sie sind freundlich, gut genährt, haben ein schönes Fell. Die Zwinger sind sauber. Zum selben Resultat kommt ein Gutachten des Zoologen Thomas Althaus. Er ist ehemaliger Chef der Sektion Artenschutz beim Bundesamt für Landwirtschaft und Experte für Hundehaltung.
Im Gegensatz zum Veterinäramt findet Althaus, dass die Hunde artgerecht gehalten werden. Die Grösse des Rudels sei auch nicht problematisch.
Doch Fritz Bühler geht es schlecht. Er ist mit den Nerven am Ende und fühlt sich krank. «Ich kann nicht mehr schlafen. Alle sind gegen mich», sagt er verzweifelt. «Schlittenhunde brauchen einen anderen Umgang, als es das Tierschutzgesetz vorschreibt.»
«Mit nur 19 Huskys kann ich die Farm nicht betreiben. Ich brauche mindestens 40.» Dazu kämen die alten Hunde und die Jungen, die noch ausgebildet werden. «Die Reduktion bedeutet den Tod der Huskyfarm – und somit meinen.»
Wenn das Verwaltungsgericht die Verfügung des Veterinäramts bestätigt, greifen die Behörden durch. Der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss sagt: «Wenn Herr Bühler den Anweisungen nicht nachkommt, müssen wir allenfalls eine Ersatzvornahme verfügen. Das heisst, die überzähligen Tiere würden beschlagnahmt.»