Der Oberstaatsanwalt forderte für den Studenten Ivo L.* eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Mann habe aus «Hass auf politische Institutionen und Rechtspolitiker» gehandelt, sagte der Oberstaatsanwalt.
Am späten Abend verurteilte nun das Bezirksgericht Aarau den 22-jährigen Schweizer wegen Brandstiftung an mehreren Autos zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus der linksautonomen Szene die Taten verübt hatte.
Probezeit von vier Jahren
Der Mann wurde wegen mehrfacher, teilweise versuchter Brandstiftung sowie wegen Sachbeschädigung verurteilt. Für ein Jahr muss er ins Gefängnis. Für zwei Jahre gewährte das Bezirksgericht den bedingten Vollzug; dies bei einer Probezeit von vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger hatte für L. eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Dieser habe sich beim Einsatz für eine bessere Welt in den Mitteln vergriffen.
Der Verteidiger kritisierte die mangelhaften Ermittlungen der Polizei. Der Verurteilte hatte 2007 auf der Liste der Aargauer Jungsozialisten (JUSO) für den Nationalrat kandidiert.
Brandanschlag gestanden
Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass L. im Jahr 2009 zwischen Mai und November im Wohnquartier Zelgli in der Stadt Aarau in sechs Fällen insgesamt sieben Autos der gehobenen Preisklasse angezündet hatte.
Der Schaden an den Autos beträgt gemäss Anklage 230'000 Franken. Der Sachschaden wegen Graffitis an mehreren Gebäuden beläuft sich auf 95'000 Franken. Die Brandserie hatte grosses Aufsehen erregt.
Vor Gericht gestand der L. – wie bereits in der Untersuchungshaft – einzig eine versuchte Brandstiftung an zwei parkierten Autos. Die Fahrzeuge waren vor dem Haus des damaligen Präsidenten der SVP Aarau-Rohr und heutigen Präsidenten des Aarauer Einwohnerrates (Parlament) gestanden.
Diese Straftat hatte Mitte November 2009 zur Verhaftung von L. geführt. Die Polizei überwachte das Quartier intensiv.
Strafe gegen zweiten Verurteilten vertagt
Vor dem Bezirksgericht Aarau musste sich ein zweiter 22-jähriger Schweizer, Philipp G.*, für die gleichen Beschuldigungen verantworten. Die beiden Männer führten die Taten gemeinsam aus.
G. wurde ebenfalls der mehrfachen, teilweise versuchten Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Das Strafmass steht jedoch noch nicht fest.
Auf Antrag der Verteidigung wird vorerst ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Es soll klären, ob G. zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen war. Auch dieser Verurteilte gestand nur den Auto-Brandanschlag von Mitte November 2009.
Verhandlung aus Sicherheitsgründen verlegt
Das Bezirksgericht Aarau verhandelte den Fall in einem Raum des Kommandos der Aargauer Kantonspolizei im Telli-Quartier. Die Verhandlung war am Nachmittag aus Sicherheitsgründen dorthin verlegt worden.
Vor dem Bezirksgericht hatte sich ein Dutzend schwarz gekleidete Personen versammelt. Im Park gegenüber dem Gericht stellten die Sympathisanten der Angeklagten einen Lautsprecher auf und spielten Musik ab. Die Polizei war mit mehreren Patrouillen vor Ort. (SDA/noo)
* Namen der Redaktion bekannt