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50 Prozent mehr Waffenscheine
Kantone bewilligen fast jedes Waffengesuch

Wer ein Sturmgewehr oder eine Pistole kaufen will, erhält in fast allen Fällen die Bewilligung dazu. Weniger als zehn Prozent aller Gesuche werden abgelehnt. Und: Immer mehr Schweizer wollen sich eine Waffe anschaffen.
Publiziert: 03.12.2018 um 08:27 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2018 um 09:49 Uhr
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Wer eine Pistole der Schweizer Armee erwerben will, muss ein Gesuch stellen. Voraussetzungen: volljährig und ohne Eintrag im Strafregister.
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Volljährig und keinen Eintrag im Strafregister: Das sind die Voraussetzungen, um ein Sturmgewehr oder eine Pistole kaufen zu können. Sind sie erfüllt, stellt der jeweilige Kanton auf Gesuch einen Waffenerwerbsschein aus. Kaum ein Antrag wird abgelehnt.

In Graubünden waren es 2017 lediglich 10 Gesuche, während 5500 angenommen wurden. In Basel-Stadt wurden 3,5 Prozent aller Gesuche verweigert, in Bern 4 Prozent. Dies hat eine Umfrage der Basler Zeitung ergeben. Die Hälfte aller Kantone lieferte Daten. In allen diesen Kantone wurden weniger als 10 Prozent aller Gesuche abgelehnt. 

Nachfrage nach Waffenerwerbsscheinen gestiegen

Die Polizei Obwalden hat vergangenes Jahr von 176 Gesuchen nur eines negativ beurteilt. Christoph Fries, Leiter der Kriminalpolizei, erklärt gegenüber der Zeitung: «Es werden nur sehr wenige Gesuche von Personen eingereicht, bei denen Hinderungsgründe vorliegen.»

Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Waffenerwerbsscheinen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Während es vor fünf Jahren schweizweit rund 25'000 Scheine waren, wurden im vergangenen Jahr rund 38'000 Scheine ausgestellt. Das entspricht einem Anstieg von 50 Prozent. 

Chantal Galladé kämpft seit Jahren für schärfere Waffengesetze. Für die SP-Nationalrätin, die Ende der laufenden Herbstsession aus der Kammer austritt, sind die Hürden für den Waffenerwerb zu tief. Erst im Frühjahr wurde ihr Vorstoss abgelehnt, der verlangte, dass bei der Erteilung eines Waffenscheins ein Bedürfnisnachweis zu erbringen ist. So hätte zum Beispiel ein Sportschütze nachweisen müssen, dass er den Sport regelmässig betreibt.

Erwerbsgründe müssen nicht belegt werden

Heute geben die meisten Antragsteller in ihrem Gesuch Sport, Jagen und Sammeln als Erwerbsgründe an. Vorgedruckt auf dem Formular. Ob dies auch stimmt, muss nicht belegt werden. Abweichende Gründe müssten die Antragsteller angeben. Das kommt aber selten vor, sagt Marc Surber, Sprecher der Stadtpolizei Zürich. Falls doch jemand einen abweichenden Grund angäbe, wären das meist die Übernahme einer Armeewaffe oder der Beruf, etwa von Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen.

Ein Erwerbsschein in der Schweiz ist beispielsweise bei Pistolen oder halbautomatischen Waffen wie dem Armee-Sturmgewehr nötig, die der mittleren Kategorie angehören. Für Jagd- oder Sportgewehre (unterste Kategorie) muss der Erwerb nur nachträglich gemeldet werden. Verboten sind unter anderem Seriefeuerwaffen. Nur mit Ausnahmebewilligung sind diese erlaubt. 

Nach der EU-Waffenrichtlinie, die das Parlament beschlossen hat, würden die meisten halbautomatischen Waffen als verboten gelten. Derzeit sammeln Schützenorganisationen mit Unterstützung der SVP Unterschriften für ein Referendum.

Nach Umsetzung der EU-Richtlinie müssten Schützen für eine Ausnahmebewilligung neu eine Vereinsmitgliedschaft oder regelmässiges Schiessen nachweisen. Soldaten sollen ihre Waffe zu gleichen Konditionen übernehmen können wie bisher – ohne Ausnahmebewilligung. (sga)

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