Nur ein Gerät melden
Der Anteil der Anzeigen im Verhältnis zu den angemeldeten Haushalten und Betrieben liege allerdings «sehr tief», sagte Billag-Sprecher Dominik Müller am Sonntag der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte einen Artikel der «Sonntagszeitung».
In den letzten Jahren habe die Billag festgestellt, dass vor allem Personen verzeigt wurden, die nur ein Gerät angemeldet hatten (Radio oder TV), aber in Wahrheit beide benutzten. Sie hätten sich trotz mehrmaligen Informationen und Hinweisen geweigert, beide Geräte anzumelden.
Rechnungen und Mahnungen
Im letzten Jahr verschickte die Billag laut eigenen Angaben rund 5,2 Millionen Rechnungen, 2012 waren es noch rund 4,16 Millionen. Darin spiegele sich sowohl das Bevölkerungswachstum als auch der kontinuierliche Anstieg von Dreimonatsrechnungen wider, so der Sprecher.
2011 war eine Umstellung von einer vierteljährlichen auf eine jährliche Rechnungsstellung beschlossen worden. Die daraus resultierenden Einsparungen sollten 9 bis 10 Millionen Franken betragen.
Was die Zahl der Mahnungen und Betreibungen betreffe, so sei die Zahlungsmoral im Zeitraum 2012 bis 2017 «gleichbleibend gut», so Billag-Sprecher Müller.
Die Mahnquote liege bei 10 Prozent. Damit sei sie vergleichbar, wenn nicht sogar tiefer als die Mahnquote bei Krankenkassen für die obligatorische Versicherung, findet Müller.
Die Schweiz stimmt wieder ab: Erklärungen zu allen Initiativen, aktuelle News und prominente Stimmen zum Thema finden Sie hier.
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Ausstehende Beträge bleiben auch nach Ja für «No-Billag» bestehen
Im vergangenen Jahr leitete die Billag in 61'000 Fällen eine Betreibung ein, weil auch die Mahnung nicht zum Ziel führte. Dies entsprach einer Gesamtsumme von 24 Millionen Franken.
Sollte die Stimmbevölkerung am 4. März «Ja» zur No-Billag-Initiative sagen, entfallen die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen ab 2019.
Allerdings werde die Billag die offenen Forderungen, die im alten System entstanden sind, auch nach dem 1. Januar 2019 eintreiben, teilte Caroline Sauser vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf Anfrage mit.
Für die Rechnung 2018 hat der Bundesrat die Zahlungsfrist gekürzt. Neu muss man bereits nach 30 Tagen zahlen. Dies wird mit einem Systemwechsel begründet: Das Mandat der Billag für die Erhebung der Empfangsgebühr laufe Ende 2018 aus, so Sauser.
Bereits im März 2017 war bekanntgeworden, dass die Serafe AG ab 2019 das Inkasso der neuen geräteunabhängigen Radio- und TV-Abgabe in der Schweiz übernehmen soll. (SDA)