13 Vorstrafen, 4 abgelehnte Asylgesuche – trotzdem werden wir Moumen Z. (29) nicht los
Er tanzt den Behörden auf der Nase rum

Trotz diverser Strafen klaut Moumen Z. munter weiter. Der Algerier hat es faustdick hinter den Ohren. In Einvernahmen und vor Gericht jammert er: «Ich möchte ja arbeiten, aber zum Überleben muss ich Diebstähle begehen.»
Publiziert: 20.08.2017 um 23:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:02 Uhr
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Der Algerier hat 13 Vorstrafen, vier Mal wurde sein Asylgesuch abgelehnt: Trotzdem bleibt er hartnäckig in der Schweiz.
Foto: PETER GERBER
Viktor Dammann und Anian Heierli

Moumen Z.* (29) ist einfach unverbesserlich. 13 Vorstrafen hat der Algerier auf dem Kerbholz. Schon vier Mal wurde sein Asylgesuch abgelehnt. Trotzdem bleibt er hartnäckig in der Schweiz. Seine Beschäftigungen: Einbrüche begehen und im Gefängnis sitzen. Zuletzt stand Moumen Z. letzte Woche in Solothurn vor dem Obergericht. Hintergrund des neuen Termins: Einspruch gegen die Freiheitsstrafe von 26 Monaten und 20 Tagen, die er gerade absitzt. 

Der 29-jährige Algerier fühlt sich zu krank für die Strafe: «Ich habe Schmerzen im Herzen, Atembeschwerden und Kopfweh.» Staatsanwalt Toni Blaser bleibt unbeeindruckt. Er wirft Moumen Z. weiter gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz vor – und mahnt: «Ich denke nicht, dass er bereit ist, sich an Gesetze zu halten. Seit er in der Schweiz ist, wurde er insgesamt zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.»

Ende November weitere Einbrüche in Wohnhaus und Confiserie

Erst am 2. November 2016 drang er mit einem Komplizen in ein Solothurner Einfamilienhaus ein. Das Duo hatte die Kellertüre aufgewuchtet. Die Beute: ein Laptop im Wert von 1600 Franken. Einen Tag später suchten die Täter nachts eine Confiserie heim. Geklaut wurde ein Tablet (Wert: 214 Franken). Ausserdem verursachten die Einbrecher einen Sachschaden von rund 2000 Franken. 

Der Richter fragt nach: «Sie haben trotz Verurteilungen immer wieder mit Einbrüchen weitergemacht. Die Vorinstanz bezeichnete Sie als unbelehrbar und uneinsichtig. Was sagen Sie dazu?»

Moumen Z. schweift ab: «Ich habe nun erfahren, dass ich sehr krank bin. Die Krankheit ist der Grund, dass ich nicht schlafen kann und verzweifelt bin.» Der Richter hakt nach und will wissen, warum der Algerier im Knast teils nicht gearbeitet und seinen Fernseher zerstört hat.

Auch darauf hat Moumen Z. eine Antwort: «Am Morgen war ich müde, nicht motiviert. Die Sache mit dem Fernseher tut mir leid. Ich hatte Depressionen und Schmerzen.» Die Diebstähle bedauert er angeblich: «Ich entschuldige mich.» Danach humpelt er demonstrativ an seinen Platz und hält sich theatralisch den Rücken.

Werkzeug-Verleih als Erklärung für DNA am Tatort

Schon in der Hafteinvernahme war der Algerier dreist aufgetreten, hatte sogar Diebstähle und Einbrüche bestritten. Trotz seiner DNA am Tatort. Die freche Ausrede: «Es kommt vor, dass ich Werkzeuge berühre und dann jemandem weitergebe.» Und für was benötigt er solche Werkzeuge? Moumen Z. ganz offen: «Ich muss hier und da 1000 oder 2000 Franken stehlen. Es ist die einzige Möglichkeit, um zu überleben.»

Das Gericht hatte genug und bestätigte das erstinstanzliche Urteil von 26 Monaten und 20 Tagen unbedingt. Moumen Z. muss zurück ins Gefängnis. Ob er aber jemals nach Algerien ausgeschafft werden kann, steht in den Sternen. Trotz gültigem Abkommen lässt die Kooperation mit dem Land seit Jahren zu wünschen übrig.

* Name der Redaktion bekannt

Rückführung nicht möglich

Rund ein Viertel aller Personen, die sich derzeit trotz negativem Asylentscheid in der Schweiz aufhalten, stammen aus einem der drei Maghrebstaaten Marokko, Tunesien oder Algerien. Auch der Algerier Moumen Z. darf trotz Vorstrafenkatalog weiter in der Schweiz bleiben. Zwar trat am 22. Juni 2007 ein Rückführungsabkommen mit Algerien in Kraft. Doch bei dessen Durchsetzung mangelt es seitdem. Hauptgrund: Algerien akzeptiert keine Sonderflüge. Dabei sind diese zur Ausschaffung zwingend nötig, weil oft absehbar ist, dass sich ein Asylbewerber bei der Abschiebung mit aller Gewalt wehren wird. Zum Schutze anderer Passagiere werden die Ausschaffungen daher nicht per Linienflugzeug durchgeführt.

Rund ein Viertel aller Personen, die sich derzeit trotz negativem Asylentscheid in der Schweiz aufhalten, stammen aus einem der drei Maghrebstaaten Marokko, Tunesien oder Algerien. Auch der Algerier Moumen Z. darf trotz Vorstrafenkatalog weiter in der Schweiz bleiben. Zwar trat am 22. Juni 2007 ein Rückführungsabkommen mit Algerien in Kraft. Doch bei dessen Durchsetzung mangelt es seitdem. Hauptgrund: Algerien akzeptiert keine Sonderflüge. Dabei sind diese zur Ausschaffung zwingend nötig, weil oft absehbar ist, dass sich ein Asylbewerber bei der Abschiebung mit aller Gewalt wehren wird. Zum Schutze anderer Passagiere werden die Ausschaffungen daher nicht per Linienflugzeug durchgeführt.

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