Mit dem Abkommen zur sozialen Sicherheit würden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Tunesien geregelt, heisst es in einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Innendepartements (EDI) vom Montag. Das Vertragswerk umfasse die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge.
Das Abkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Insbesondere ermöglicht es die Auszahlung der Renten ins Ausland. Für die tunesischen Staatsangehörigen wird es weiterhin möglich sein, beim definitiven Verlassen der Schweiz anstelle einer Rente die Rückerstattung ihrer Beiträge zu verlangen.
Das Abkommen vermeidet die doppelte Unterstellung unter beide Sozialversicherungssysteme. Es tritt in Kraft, sobald es die Parlamente beider Staaten genehmigt haben.
Bei den Gesprächen mit dem tunesischen Präsidenten und dem Regierungschef kamen laut Mitteilung verschiedene Aspekte der bilateralen Beziehungen sowie die politische und wirtschaftliche Entwicklung Tunesiens zur Sprache.
Am Montagabend wollte Berset noch ein regionales Programm der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit DEZA zur kulturellen Zusammenarbeit in Nordafrika lancieren. Der Austausch zwischen Kulturschaffenden in der Region soll damit gefördert werden.
Für Dienstag sind Besuche bei zwei von der Schweiz unterstützten Programmen gegen gewalttätigen Extremismus und Radikalisierung von Jugendlichen vorgesehen. Die Schweiz investiert jährlich rund 20 Millionen Franken in die Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien.