Die EU-Kommission hat die Schutzmassnahmen ab dem 2. Februar definitiv eingeführt, wie sie am Freitag im EU-Amtsblatt bekannt gab. Das neue Regime mit den Schutzzöllen auf Stahlimporten gilt bis Ende Juni 2021. Mit diesen definitiven Schutzmassnahmen ersetzt die EU die vorübergehenden Massnahmen, die sie am 19. Juli 2018 als Reaktion auf die Zusatzzölle der USA auf Stahl und Aluminium eingeführt hatte.
An einem Mediengespräch in Bern hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit Branchenvertretern die Auswirkungen des neuen Schutzregimes auf die Schweiz diskutiert. Der Austausch zwischen den Stahlindustrien in der Schweiz und der EU ist hoch: 98 Prozent der Schweizer Stahleinfuhren stammen aus der EU, 95 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU.
Mit Ausnahme der Produktegruppe 1 (warmgewalzte Bleche und Streifen), für welche die EU ein Globalkontingent vorsieht, kann der Hauptteil der Schweizer Stahlexporte in die EU im Rahmen von länderspezifischen Zollkontingenten exportiert werden, wie das Seco am Freitag in einer Mitteilung schrieb.
Diese Anpassung komme der Schweizer Stahlindustrie insofern entgegen, als sie verhindert, dass die Zollkontingente durch stark angestiegene Stahleinfuhren in die EU aus anderen Drittstaaten frühzeitig ausgeschöpft werden. Wichtige Schweizer Stahlfirmen mussten ihre Lieferungen in die EU im Dezember 2018 aus diesem Grund einstellen.
Weil viele Schweizer Unternehmen ihre Produkte «just-in-time» in die EU, etwa an die Automobilindustrie, liefern, beeinträchtigen aber die neuen EU-Schutzmassnahmen laut Seco den freien Warenfluss zwischen der EU und der Schweiz und schaden so der Schweizer Stahlindustrie.
Auch wenn unter dem neuen Schutzregime keine Ausnahme für die Schweiz vorgesehen sei, werde sich die Schweiz weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die EU die Schutzmassnahmen so umsetzt, dass der gegenseitige Stahlhandel möglichst nicht eingeschränkt wird. Zudem seien die Verpflichtungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 «vollumfänglich einzuhalten", so das Seco weiter.