Zähne von Walrössern bestehen wie jene von Elefanten aus Elfenbein und fallen unter das internationale Artenschutzabkommen. Analysen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigten die Echtheit des beschlagnahmten, 30 Zentimeter langen Zahns, wie die Eidg. Zollverwaltung am Donnerstag mitteilte.
Ebenfalls im Gepäck des Ukrainers befanden sich zwei russische Offiziers-Dolche mit Klingen von 21 Zentimetern Länge. Die Dolche dürfen gemäss Schweizer Waffengesetz nicht eingeführt werden. Sie wurden der Staatsanwaltschaft Graubünden übergeben, der Walrosszahn dem BLV.
Der Ukrainer musste wegen Verletzung der Einfuhrbestimmungen eine Busse zahlen. Entdeckt wurden der Walrosszahn und die Dolche bei einer Kontrolle Ende April.
(SDA)