Dadurch seien wichtige Ermittlungen in Fällen mutmasslicher Geldwäscherei in der Schweiz behindert oder verhindert worden, sagte Nawalny in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Nawalny spricht damit einen Bootsausflug von Lauber sowie Jagdausflüge eines ehemaligen Russland-Experten der Bundespolizei in Russland an.
Weil der Schweizer Beamte auch die Einladung eines russischen Staatsanwaltes zur Bärenjagd annahm, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein. Am kommenden Dienstag findet eine entsprechende Gerichtsverhandlung statt.
Nach Ansicht Nawalnys hätten Gespräche zwischen Russland und der Schweiz auf Ebene Justiz auch mit Briefen, Emails oder persönlichen Kontakten stattfinden können, aber nicht auf einer Jagd. Das sei nichts anderes als Bestechung.
Die meisten grossen Fälle in der Schweiz, in denen Bürgerinnen und Bürger aus Russland oder Usbekistan verwickelt seien, seien entweder eingestellt oder verschleppt worden. Wer behaupte, dass persönliche Kontakte für Ermittlungen notwendig seien, verstehe die Sitten in Russland nicht. «Wenn Sie in Russland mit der Justiz oder der Regierung jagen gehen, dann ist völlig klar, dass es dabei um zwielichtige Geschäfte geht», sagte Nawalny.
Harte Kritik an der Schweizer Bundesanwaltschaft übt der russische Oppostitionelle im Zusammenhang mit Artjom Tschajka, dem Sohn des Generalstaatsanwaltes Jurij Tschajka. Artjom Tschajka sei vor einigen Jahren mit zwei Millionen Dollar nach Genf gekommen. Niemand habe damals Fragen gestellt, obwohl zuvor dubiose Machenschaften und ein mysteriöser Todesfall für Schlagzeilen gesorgt hätten.
Er habe damals die Bundesanwaltschaft (BA) darauf aufmerksam gemacht und gehofft, sie werde Ermittlungen aufnehmen. Aus der Schweiz sei dann jedoch die Botschaft gekommen, es werde nicht ermittelt und es brauche keine weiteren Dokumente. «Das war für uns extrem frustrierend. Und es hat uns sehr geschadet», sagte Nawalny.
Die Bundesanwaltschaft wehrt sich gegen die Anschuldigungen. Der Vorwurf, es seien Fälle aus Rücksicht auf die russische Seite eingestellt worden, treffe nicht zu, hält die BA gegenüber der «SonntagsZeitung» fest.
Die BA führe Straf- und Rechtshilfeverfahren ausschliesslich auf Basis der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und nicht mit einem politischen Fokus oder basierend auf suggerierten «zu engen» Verbindungen zwischen involvierten Personen und/oder Staatsanwaltschaften der beiden Länder.
Im Fall Artjom Tschajka habe das Bundesamt für Polizei im Auftrag der BA Abklärungen durchgeführt. Das Fedpol habe aber keine konkreten Hinweise auf Geldwäscherei feststellen können. Es habe insbesondere keine Hinweise auf eine verbrecherische Herkunft des Geldes gegeben, so die Bundesanwaltschaft weiter.
(SDA)