Da in der Schweiz künftig mehr pflegebedürftige ältere Menschen über 85 Jahre leben werden, steigen auch die Kosten für ambulante und stationäre Betreuung und Pflege weiter an. Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat im Auftrag von neun Schweizer Stiftungen die selbst getragenen Betreuungs- und Pflegekosten und deren Auswirkungen auf das frei verfügbare Einkommen in den 26 Kantonshauptorten berechnet.
Der Eigenanteil, der für die Gesundheitskosten selbst bezahlt werden müsse, sei in der Schweiz hoch. Deshalb könnten Betreuung und Pflege oft nicht alleine mit dem Renteneinkommen finanziert werden, heisst es. Viele ältere Menschen müssten auf ihr Vermögen zurückgreifen oder aber Sozialtransfers wie Ergänzungsleistungen beantragen.
Die Kosten für die Betreuung fielen viel stärker ins Gewicht als die Kosten für die Pflege, da diese in der ganzen Schweiz zu einem grossen Teil von den Krankenkassen übernommen würden. Viele ältere Menschen benötigten jedoch zunächst Hilfe und Unterstützung und keine Pflege, um ihren Alltag bewältigen zu können. Diese Kosten müssten weitgehend von den Rentnerinnen und Rentnern selber getragen werden.
Die Berechnungen der Studie zeigten, dass dies je nach Kantonshauptort für eine alleinstehende Person mit mittlerem Einkommen von 39'600 Franken und Vermögen von 137'300 Franken pro Jahr zwischen 2200 Franken in Freiburg und fast 23'000 Franken in Bern ausmachen könne.
Ein anderes Bild ergebe sich, wenn für den gleichen Einpersonenhaushalt ein tiefes Einkommen und sehr kleines Vermögen angenommen werde.
Dann werde in den meisten Kantonshauptorten der grösste Teil der Betreuungs- und Pflegekosten durch die Ergänzungsleistungen gedeckt. Der Anteil an den Kosten, den diese Menschen selber tragen müssten, sinke in diesem Fall fast überall auf Null.
Bei exakt gleicher Ausgangslage bezüglich Gesundheitszustand, Einkommen und Vermögen haben Rentnerinnen und Rentner je nach Wohnort unterschiedlich hohe Betreuungs- und Pflegekosten selbst zu tragen. Auch die frei verfügbaren Einkommen unterschieden sich stark, weil viele Regelungen in der Gesundheitsversorgung, bei den Steuern und der sozialen Sicherheit kantonal und kommunal festgelegt seien.
Die Unterschiede beim verfügbaren Einkommen, die sich beim Vergleich zwischen den Kantonshauptorten ergäben, nähmen tendenziell mit höheren Einkommen und Vermögen dazu.
Sie würden für Menschen im Pflegeheim bis zu 40'000 Franken pro Jahr betragen. Aber auch bei Rentnerinnen und Rentnern, die zu Hause lebten, ergebe sich eine Differenz von bis zu 33'000 Franken pro Jahr.
Bei mittelständischen Haushalten würden die selbstgetragenen Betreuungs- und Pflegekosten hoch ausfallen: Das Renteneinkommen reiche daher oft nicht aus, um die laufenden Kosten für das Pflegeheim zu decken. Dadurch müssten diese Menschen solange ihr Vermögen aufbrauchen, bis ein Anspruch auf Sozialtransfers entstehe.
Der Vermögensverzehr einer alleinstehenden, stark pflegebedürftigen Person mit mittlerem Einkommen und Vermögen betrage jährlich je nach Wohnort beispielsweise in Luzern bis zu rund 31'000 Franken.
In den meisten Kantonshauptorten betrage der Vermögensverzehr dieser Person zwischen 10'000 und 20'000 Franken pro Jahr. Erst wenn ein grosser Teil des Vermögens aufgebraucht sei, erhalte die Person Ergänzungsleistungen zur Deckung der Pflegeheimkosten: Dadurch resultiere in fast allen Kantonshauptorten ein frei verfügbares Einkommen von einigen Tausend Franken pro Jahr.
Mit der gemeinsam getragenen Studie wollen die beteiligten neun Förderstiftungen und -organisationen den Diskurs zum gesellschaftlichen Wandel mit neuen Daten bereichern, wie es weiter heisst.
(SDA)