Seit einem Jahr setzt die Polizei neue Alkoholmessgeräte ein. Diese prüfen nicht mehr das Blut der Lenker, sondern den Atem. Bisher haben die Kantone 312 dieser Geräte angeschafft, berichtet die «SonntagsZeitung». Und sorgen damit vielerorts für Verärgerung.
Unter anderem können sie offenbar nicht an der Front eingesetzt werden: «Für die Messungen müssen wir zum Polizeistützpunkt, da die Geräte zu gross sind für das Mitführen in den Patrouillenfahrzeugen», sagt Christian Aldrey, Leiter der St. Galler Verkehrspolizei, zur «SonntagsZeitung». Dadurch müssten die Polizisten mehr Kilometer zurücklegen.
Personen mit hohem Alkoholspiegel begünstigt
Rechtsmediziner monieren zudem, dass die neuen Tests Blaufahrer begünstigen würden. In einer Studie habe das Instituts für Rechtsmedizin der Uni Bern 1000 Fälle untersucht, in denen Atem- und Blutproben genommen wurden. Das Resultat ist deutlich: 87 Prozent der Blaufahrer wären durch den neuen Atemlufttest begünstigt worden, schreibt die Zeitung. Offenbar sind die neuen Richtwerte für den Atemalkohol falsch festgelegt worden. Begünstigt würden dadurch ausgerechnet Personen, die einen hohen Alkoholspiegel aufweisen würden.
Vorteil für Anwälte?
Auch Strafverfolger finden keinen Gefallen an den neuen Alkoholmessgeräten: Zweifelte früher ein Blaufahrer seine Resultate vor Gericht an, konnte man die Blutprobe auftauen und den Alkoholgehalt erneut messen. «Diese Rückverfolgbarkeit ist bei der Atemmessung nicht mehr möglich. Ich bin sicher, dass Anwälte dies ausnützen werden», sagt der Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll zur «SonntagsZeitung».
Das Bundesamt für Strassen weist die Kritik von sich. Im ersten Halbjahr 2017 habe es deutlich weniger Schwerverletzte wegen Alkoholeinfluss gegeben als noch 2016, heisst es im Artikel. (vof)