Raubüberfall
Rapper Besko erhält weitere 10 Jahre Landesverweis

Rapper Besko muss die Schweiz nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe für 10 Jahre verlassen. Das hat das Bezirksgericht Uster am Donnerstag entschieden. Der 35-Jährige, der bereits einmal ausgeschafft wurde, hatte 2019 eine Postfiliale überfallen.
Publiziert: 20.08.2020 um 10:04 Uhr
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Aktualisiert: 20.08.2020 um 16:19 Uhr
Rapper "Besko" am Donnerstagmorgen auf dem Weg zu seinem Prozess am Bezirksgericht Uster.
Foto: ALEXANDRA WEY

Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen Raubs. Er erhält eine Freiheitsstrafe von 51 Monaten, die er absitzen muss. Zudem sprach das Gericht einen 10 Jahre dauernden Landesverweis aus. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Den Überfall auf eine Postfiliale in Dübendorf vom 19. Februar 2019 und weitere Delikte gestand der Rapper bereits während der Untersuchung. Seit seiner Verhaftung einen Tag später befand sich der Mann mit serbischer Staatsbürgerschaft im Gefängnis. Er erbeutete bei dem Überfall weniger als 4000 Franken.

Vor Gericht bereute er die Tat und bat die beiden Postangestellten, die er mit einer echt aussehenden Soft-Air-Waffe bedrohte, um Entschuldigung. «Ich gebe nicht dem Staat die Schuld, ich bin selber schuld», sagte er.

Keinerlei Verständnis zeigte er hingegen dafür, dass er 2016 das Land wegen einer früheren Verurteilung für verschiedene Delikte verlassen musste. Es sei nicht fair, jemanden der hier aufgewachsen sei in ein Land auszuschaffen, welches er kaum kenne.

Er sei lieber in der Schweiz im Gefängnis als erneut im Kosovo. Was er dort erlebt habe, wünsche er niemandem. Nach seiner Ausschaffung habe er Probleme mit einer dort ansässigen Familie bekommen. «Mit diesen Leuten ist nicht zu spassen.»

Die Familie habe viel Geld von ihm gefordert. Mit Schwarzarbeit während illegaler Aufenthalte in der Schweiz und auch mit dem Raubüberfall in Dübendorf versuchte er, das Geld zu beschaffen.

Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 57 Monaten und einen 15-jährigen Landesverweis. Beskos Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten und einen Landesverweis von 5 Jahren. Die Freiheitsstrafe soll zudem nur bedingt gesprochen werden bei einer Probezeit von 4 Jahren.

Bis zu seiner Ausschaffung verbrachte Besko praktisch sein ganzes Leben in der Schweiz. Im Alter von gerade einmal 6 Monaten mit seiner Mutter in die Schweiz. Seine ersten Jahre verbrachte er bei einer Pflegefamilie in Uster ZH.

Danach lebte er bei seiner Mutter und deren Partner in der Stadt Zürich. «Sie hatte Alkoholprobleme und er war gewalttätig und kriminell», sagte Besko. Von da an sei es mit ihm bergab gegangen.

Seiner Ausschaffung ging eine Debatte um Landesverweise für in der Schweiz aufgewachsene Straftäter voraus. Auch bürgerliche Politiker, etwa SVP-Nationalrat Lukas Reimann, zeigten Verständnis und sprach von einem Härtefall. Umso heftiger fielen die Reaktionen aus, als Besko trotz Landesverweis erneut straffällig wurde in der Schweiz.

Zur Zeit des Überfalls im Februar 2019 hielt er sich legal im Land auf. Er verfügte über eine sogenannte Suspensionsverfügung, damit er seinen in der Schweiz lebenden Sohn besuchen konnte.

Während seines Aufenthalts in der Schweiz im Februar 2019 wohnte Besko im Studio eines befreundeten Zürcher Rappers. Dabei handelt es sich um den Stiefvater des 15-Jährigen, der am vergangenen Sonntag tot in einer Wohnung in Zollikerberg aufgefunden wurde.

Wie Besko während der Verhandlung sagte, sei er für den verstorbenen Jugendlichen eine Art «cooler Onkel» gewesen. Der Stiefvater des Jugendlichen hat infolge von Beskos Raubüberfall ebenfalls ein Verfahren am Hals, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Ihm gehörte die Soft-Air-Pistole, die Besko bei dem Überfall verwendete.

(SDA)

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