Geblitzt worden war der Töfffahrer am Sonntag im Dorf Rona, wo höchstens mit Tempo 50 gefahren werden darf. Wie die Kantonspolizei Graubünden am Donnerstag mitteilte, betrug die massgebende Geschwindigkeit des Lenkers abzüglich der Gerätetoleranz 110 km/h. Somit überschritt der Mann die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h.
Als Raser im Innerortsbereich gilt, wer die Höchstgeschwindigkeit um netto 50 km/h und mehr überschreitet. Der Töfflenker gab am Mittwoch bei der polizeilichen Befragung an, er habe mehrere Fahrzeuge überholt, während er vom Geschwindigkeitsmessgerät erfasst worden sei.
Im Fall von Raserdelikten droht nicht nur ein Führerausweisentzug von zwei Jahren. Möglich ist ausserdem eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren.
(SDA)