Prozess
Verteidigerin fordert Freispruch für Genfer Klimaaktivisten

Der zweite Prozess gegen einen Klimaaktivisten in der Schweiz ist am Dienstag vor dem Genfer Polizeigericht eröffnet worden. Das Mitglied des Kollektivs «Breakfree Schweiz» musste wegen Sachbeschädigung an einem Gebäude der Credit Suisse (CS) vor Gericht antraben.
Publiziert: 18.02.2020 um 18:14 Uhr
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Aktualisiert: 19.02.2020 um 13:17 Uhr
Der angeklagte Klimaaktivist (Mitte vorne) wird beim Gang ans Gericht von anderen Mitgliedern der Bewegung "Breakfree Schweiz" unterstützt. Auch der Stadtrat der Linken Alternative, Remy Pagani (rechts), bekundet seine Solidarität.
Foto: SALVATORE DI NOLFI

Seine Anwältin plädierte für einen Freispruch wegen eines «rechtfertigenden Notstands". «Es wäre obszön, junge Menschen zu verurteilen und dann zuzulassen, dass Banken den Planeten zerstören», sagte die Verteidigerin Laïla Batou am Ende ihres Plädoyers.

Ein Freispruch würde das Recht und den Glauben an die Gerechtigkeit junger Aktivisten schützen, sonst könnten diese zu einem viel schlimmeren Verhalten gedrängt werden als bei der sogenannten Aktion «Rote Hand», warnte sie.

Diese Aktion führten rund 15 Aktivisten Mitte Oktober 2018 während des ersten grossen Klimamarsches in der Rhone-Stadt durch. Die Demonstranten markierten Seiten des Berichts des Weltklimarats (IPCC) und den Sitz der CS in Genf mit ihren rot bemalten Händen. Damit wollten sie die Opfer der globalen Erwärmung symbolisieren.

Am Ende der Aktion wurde der 23-jährige Angeklagte festgenommen und per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zwanzig Tagessätzen zu dreissig Franken verurteilt. Dagegen legte er Rekurs ein. Sein Ziel sei es, eine öffentliche Debatte in Gang zu setzen.

Er folgt damit denjenigen zwölf Aktivisten, die 2018 im Vorraum einer CS-Filiale in Lausanne mit einem Tennisspiel gegen die Klimakrise demonstriert hatten. Auch sie hatten sich gegen Strafbefehle zur Wehr gesetzt. Ihr Prozess endete im Januar in Renens VD erstinstanzlich mit einem Aufsehen erregenden Freispruch, der von der Staatsanwaltschaft weitergezogen wird.

«Die Aktion sollte das Image des CS infrage stellen, nicht aber Schaden anrichten», sagte der Angeklagte vor Gericht. Er zeigte sich zudem überrascht, dass die Grossbank 2250 Franken für die Reinigungskosten von ihm verlangte. «Wir hatten abwaschbare Farben verwendet», sagte er.

Anders als in Renens nahmen am Dienstag in Genf die Staatsanwaltsanwaltschaft und Vertreter der CS an der Gerichtsverhandlung teil. Sie plädierten dafür, die ursprüngliche Strafe zu bestätigen. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.

(SDA)

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