Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen 2010 und 2016 am Verkauf von mindestens 7296 Kilogramm Cannabis beteiligt gewesen zu sein. Damit hätten er und seine Komplizen einen Umsatz von 37,7 Millionen Franken erzielt. Die Drogen sollen aus Importen aus dem Ausland sowie eigenen Hanf-Indoorplantagen gekommen sein.
Gut 5 Millionen Franken aus dem Drogenhandel soll der Beschuldigte gewaschen haben, etwa durch Investitionen in Firmen. Der Staatsanwalt attestierte dem Mann vor Obergericht eine «extrem hohe kriminelle Energie» und forderte eine Bestätigung der Vorinstanz. Der Angeklagte wurde bereits im April 2016 verhaftet und sitzt seither im Gefängnis.
Seine Anwälte hatten das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dezember 2018 angefochten. Sie plädierten vor Obergericht auf Strafminderung und sofortige Haftentlassung.
Die Anklageschrift sei in Teilen derart vage, dass sie «beliebig» werde. Damit sei eine Verteidigung unmöglich. Die Anwälte monierten insbesondere, dass die Staatsanwaltschaft oft keine präzisen Angaben zu Tatzeitpunkten machen konnte.
Dazu seien die Mengenangaben der Anklage «reine Mutmassungen» und basierten teilweise auf Hochrechnungen. So argumentierten die Anwälte des Beschuldigten etwa, dass in den Hanf-Indooranlagen nur gut 220 Kilogramm Marihuana geerntet wurden - und nicht über vier Tonnen, wie die Staatsanwaltschaft angibt. Der dem Beschuldigten anrechenbare Umsatz der Drogengeschäfte belaufe sich deswegen insgesamt auf etwas über eine Million Franken.
Angezeigt sei darum eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Da der Beschuldigte bereits 4,5 Jahre im Gefängnis sitze, sei er sofort zu entlassen und für die Überhaft zu entschädigen.
Der 41-jährige Beschuldigte sagte vor Obergericht, er sei sich seiner Fehler mehr als bewusst, auch wenn sie nicht ansatzweise das seien, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwerfe. Er wolle in Zukunft ein bedachteres Leben führen, endlich seine sechs Monate alte Nichte kennenlernen und seine Göttikinder wiedersehen.
(SDA)